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Der Kanton Waadt hat in einer kantonalen Abstimmung am Sonntag beschlossen, seinen im Ausland lebenden Einwohnern das Stimmrecht für die Wahlen in den Ständerat zu gewähren. Damit können die Auslandschweizer aus dem Kanton Waadt künftig nicht nur an den Wahlen für den Nationalrat, sondern auch für die kleine Kammer des Parlaments teilnehmen. Die Befürworter setzten sich mit deutlicher Mehrheit durch: Die Vorlage wurde mit 63,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen, bei einer Stimmbeteiligung von etwa 42 Prozent. Von dieser Entscheidung sind potenziell rund 25.000 Waadtländer betroffen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Sie können somit nicht nur für die Ständeratskandidaten stimmen, sondern auch selbst für dieses Amt kandidieren. Eine Bedingung bleibt jedoch bestehen: Sollten sie gewählt werden, müssten sie in den Kanton zurückkehren, um dort ihren Wohnsitz zu nehmen. Mit dieser Entscheidung reiht sich Waadt als 14. Kanton in die Liste jener Kantone ein, die ihren im Ausland lebenden Staatsangehörigen die Teilnahme an den Wahlen für den Berner Ständerat ermöglichen. Alle Westschweizer Kantone, mit Ausnahme des Wallis, erlauben dies nun, berichtet Nume.ch mit Verweis auf swissinfo.ch.

Gleichzeitig mit der Erweiterung der politischen Rechte für die Auslandschweizer wurde eine weitere Initiative, die darauf abzielte, Ausländern die Teilnahme an kantonalen Wahlen zu ermöglichen, deutlich abgelehnt. Diese Initiative, die von der Bürgerbewegung Ag!ssons vorgeschlagen und von linken Parteien unterstützt wurde, sah vor, dass Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen an kantonalen Wahlen teilnehmen dürfen. Die Bedingungen dafür waren, dass sie seit mindestens drei Jahren im Kanton und seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben. Bei der Abstimmung über diesen Vorschlag stimmten 63,6 Prozent der Wähler mit Nein und lehnten die Initiative damit klar ab.

Obwohl die Initiative für ein Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene scheiterte, ist festzuhalten, dass Ausländer in Waadt bereits seit dem Jahr 2003 unter bestimmten Bedingungen auf kommunaler Ebene an Wahlen teilnehmen dürfen. Das deutliche Ergebnis bei der Abstimmung über das Stimmrecht für Ausländer zeigt, dass die Frage der politischen Partizipation von Nicht-Schweizern auf kantonaler Ebene in Waadt weiterhin kontrovers und mehrheitlich abgelehnt wird. Im Gegensatz dazu signalisiert die breite Zustimmung für das Stimmrecht der Auslandschweizer für den Ständerat eine stärkere Anerkennung der politischen Rechte von Waadtländer Bürgern, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt haben.

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