SUP-Regeln Zürichsee betreffen weit mehr als Schwimmweste und Wetter: Wer 2026 mit einem Stand-up-Paddle auf dem Zürichsee fährt, muss das Board kennzeichnen, ab 300 Metern Entfernung vom Ufer ein vorgeschriebenes Rettungsmittel mitführen, bei schlechter Sicht ein weisses Rundumlicht verwenden und die Vorfahrts-, Sperr- und Verkehrsregeln der Schweizer Binnenschifffahrt einhalten. Kursschiffe, Güterschiffe, Segelschiffe und Schiffe der Berufsfischerei haben gegenüber SUP Vortritt; gelb markierte Sperrflächen sind tabu. Hinzu kommen Regeln für Häfen und Badeanlagen, Empfehlungen für kaltes Wasser und Sturm sowie Vorgaben zum Schutz vor invasiven Arten beim Wechsel zwischen Gewässern. Eine gesetzlich begrenzte SUP-Saison gibt es auf dem Zürichsee dagegen nicht. Entscheidend sind Bedingungen und Ausrüstung. Die Stadtpolizei Zürich macht diese Regeln auch direkt am See mit grossen Informationstafeln sichtbar, wie die Aufnahmen vom Zürcher Ufer zeigen, berichtet NUME.CH.
Gerade die 300-Meter-Grenze wird leicht unterschätzt. Innerhalb dieser Distanz zum Ufer greift die spezielle Rettungsmittelpflicht für SUP auf Seen noch nicht; ausserhalb muss für jede Person ein geeignetes Rettungsmittel vorhanden sein. Die Stadt Zürich nennt mindestens 50 Newton Auftrieb und empfiehlt, die Schwimmhilfe grundsätzlich zu tragen. Auf Fliessgewässern gilt die Rettungsmittelpflicht unabhängig von der 300-Meter-Grenze.
Der Zürichsee ist dabei kein abgeschlossener Freizeitbereich für Badende und Paddler. SUP teilen das Gewässer mit Kursschifffahrt, Segelbooten, Motorbooten, Ruderern und Berufsfischern. Besonders im unteren Seebecken rund um Zürich entstehen deshalb Situationen, in denen Verkehrsregeln unmittelbar sicherheitsrelevant werden.
Ein SUP braucht auf dem Zürichsee kein amtliches Kennzeichen, muss aber gut sichtbar Name und Adresse des Eigentümers oder Halters tragen.
Welche gesetzlichen SUP-Regeln gelten auf dem Zürichsee
SUP werden nach den Regeln der Binnenschifffahrt den Paddelbooten zugeordnet. Sie bilden eine Untergruppe der Ruderboote und gelten als Sportgeräte. Eine Immatrikulation ist für das gewöhnliche SUP nicht vorgesehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Board ohne Kennzeichnung aufs Wasser darf.
Die Stadt Zürich verweist hierfür ausdrücklich auf Art. 16 der Binnenschifffahrtsverordnung. Name und Adresse des Eigentümers oder Halters müssen gut sichtbar auf dem SUP angebracht sein. Eine Mobiltelefonnummer wird zusätzlich empfohlen. Der praktische Grund liegt auf der Hand: Wird ein verlassenes Board gefunden, können Polizei und Rettungskräfte schneller klären, ob eine Person vermisst wird.
Die zentralen SUP-Vorschriften auf dem Zürichsee sind:
- Board gut sichtbar mit Name und Adresse kennzeichnen;
- ausserhalb der äusseren Uferzone von 300 Metern ein Rettungsmittel für jede Person mitführen;
- bei SUP ist eine geeignete Schwimmhilfe mit mindestens 50 N Auftrieb zulässig;
- bei Nacht, Dämmerung, Nebel und anderer schlechter Sicht ein gut sichtbares weisses Rundumlicht verwenden;
- gelb markierte Sperrflächen nicht befahren;
- Anlegestellen, Hafeneinfahrten und Fahrwege der Kursschiffe freihalten;
- Vorfahrtsregeln gegenüber Kurs-, Güter-, Segel- und Berufsfischereischiffen beachten;
- Sturmwarnsignale am Ufer beobachten.
Die detaillierten Vorgaben veröffentlicht die Stadt Zürich zu Stand-up-Paddling. Das kompakte Merkblatt der Wasserschutzpolizei Zürich fasst dieselben Kernpunkte für die Nutzung auf dem Wasser zusammen.
„Ab 300m Entfernung vom Ufer und auf Flüssen musst du eine Schwimmhilfe (50N Auftrieb) mitführen.“ So fasst die Wasserschutzpolizei die Rettungsmittelregel für SUP zusammen.
Wann ist eine Schwimmweste auf dem Zürichsee vorgeschrieben
Die Schwimmwestenpflicht beim SUP braucht eine genaue Erklärung, weil „Weste tragen“ und „Rettungsmittel mitführen“ nicht in jeder amtlichen Formulierung dasselbe bedeuten. Die Stadt Zürich schreibt für SUP ausserhalb der äusseren Uferzone von 300 Metern und auf Fliessgewässern ein Rettungsmittel pro Person mit mindestens 50 N Auftrieb vor. Sie empfiehlt ausdrücklich, die Schwimmhilfe immer zu tragen.
Der Kanton Zürich formuliert es noch konkreter: Wer mit einem SUP auf einem See mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt ist, muss eine passende Rettungsweste tragen; mindestens muss jede Person eine Schwimmhilfe mit genügend Auftrieb von 50 Newton dabeihaben. Dieselbe Regel gilt auf Flüssen.
| Situation | Regel für SUP |
|---|---|
| Zürichsee bis 300 m vom Ufer | spezielle 300-m-Rettungsmittelpflicht greift nicht |
| Zürichsee mehr als 300 m vom Ufer | Rettungsmittel pro Person, mindestens geeignete 50-N-Schwimmhilfe |
| Fliessgewässer | Rettungsmittel ebenfalls erforderlich |
| Nebel, Dämmerung, Nacht | gut sichtbares weisses Licht |
| Wassertemperatur unter 15 °C | Neopren- oder Trockenanzug von der Stadt dringend empfohlen |
| See | Leash empfohlen |
| Fluss | keine Leash empfohlen |
Schwimmflügel oder vergleichbare Badehilfen gelten laut Stadt nicht als Rettungsmittel. Wer eine längere Strecke plant, sollte zudem nicht erst an der gedachten 300-Meter-Linie über die Ausrüstung nachdenken. Wind kann ein SUP innerhalb kurzer Zeit weiter vom Ufer wegtragen als geplant.
Die 300-Meter-Regel gilt auch dann, wenn diese Distanz nur bei einer Querung kurz überschritten wird.
Was bedeutet 50 Newton?
Newton bezeichnet hier den Auftrieb des Rettungsmittels. Für die bei SUP zulässige Schwimmhilfe nennt die Zürcher Wasserschutzpolizei mindestens 50 N. Entscheidend ist nicht, ob ein Produkt umgangssprachlich als „Schwimmweste“ verkauft wird, sondern ob es als entsprechendes Rettungs- beziehungsweise Schwimmhilfsmittel geeignet ist.
Wer hat beim SUP auf dem Zürichsee Vorfahrt
Bei den Vorfahrtsregeln auf dem Zürichsee entscheidet nicht die Grösse des SUP darüber, wer zuerst fahren darf. Kursschiffe, Güterschiffe, Schiffe der Berufsfischerei und Segelschiffe haben gegenüber SUP Vortritt. Motorboote müssen SUP grundsätzlich ausweichen. Zwischen Ruder- und Paddelbooten gilt Rechtsvortritt. Das entbindet Paddler nicht von der Pflicht, den Verkehr aufmerksam zu beobachten. Ein grosses Kursschiff hat einen anderen Bremsweg und eine deutlich eingeschränktere Manövrierfähigkeit als ein SUP. Die Wasserschutzpolizei verlangt deshalb ausdrücklich, Anlegestellen, Hafeneinfahrten und die Fahrwege der Kursschiffe freizuhalten.
Für eine Querung bedeutet das praktisch:
- Kurs- und Berufsschifffahrt früh erkennen.
- Nicht knapp vor einem herannahenden Kursschiff queren.
- Einen eindeutigen Kurs fahren und überraschende Richtungswechsel vermeiden.
- Hafeneinfahrten und Anlegestellen nicht als Aufenthaltsfläche nutzen.
- Bojenfelder und signalisierten Verkehr berücksichtigen.
Ein vermeintlicher persönlicher Sicherheitsabstand ist kein Ersatz für die gesetzlichen Vorfahrtsregeln.
Kursschiffe, Güterschiffe, Segelboote und Berufsfischer haben Vortritt; unter Ruder- und Paddelbooten gilt Rechtsvortritt.
Wo darf man mit dem SUP nicht fahren
Gelbe Bojen haben für Paddler eine konkrete Bedeutung. Mit ihnen gekennzeichnete Sperrflächen dürfen nicht befahren werden. Die Stadt nennt als Beispiele Badeanlagen, archäologische Schutzzonen und Naturschutzgebiete. Bereiche mit Badenden sollen ebenfalls gemieden werden. Auch innerhalb der Stadt gelten nicht an jeder Badestelle dieselben Regeln. SUP und Gummiboote sind in den Strandbädern Mythenquai, Tiefenbrunnen und Wollishofen erlaubt, allerdings nur ausserhalb des Schwimmbereichs. Die gekennzeichneten Ein- und Ausstiege sowie die Informationstafeln vor Ort sind zu beachten. In den anderen städtischen Badeanlagen sind SUP laut den veröffentlichten Verhaltensregeln nicht erlaubt.
Auf dem gesamten Katzensee besteht ein SUP-Verbot. Dort sind auch andere Schwimmkörper eingeschränkt. Der Grund liegt im Schutz des ökologisch empfindlichen Gebiets, das unter anderem Flachmoorflächen von nationaler Bedeutung umfasst.
Für Wasserpflanzen nennt die Stadt einen weiteren konkreten Abstand: Zu Schilf, Seerosen und vergleichbarer Vegetation sollen mindestens 25 Meter eingehalten werden. Auch Wasservögel sollen nicht bedrängt werden.
Eine nicht abgesperrte Einstiegsstelle bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche angrenzenden Wasserflächen mit dem SUP befahren werden dürfen.
Was bedeuten 40 und 90 orange Blinksignale pro Minute?
Die orangefarbenen Sturmwarnleuchten entlang des Sees gehören zu den wichtigsten Signalen für SUP-Sicherheit auf dem Zürichsee. Zwei Blinkfrequenzen haben unterschiedliche Bedeutungen.
Bei ungefähr 40 Lichtsignalen pro Minute gilt Starkwindwarnung. Sie weist auf die Gefahr von Böenspitzen zwischen 25 und 33 Knoten hin. Das entspricht ungefähr 46 bis 61 km/h. Die Stadt empfiehlt in dieser Situation, Ufernähe aufzusuchen.
Bei ungefähr 90 Lichtsignalen pro Minute gilt Sturmwarnung. Sie warnt vor Böenspitzen von mehr als 33 Knoten, also über rund 61 km/h. Dann lautet die offizielle Empfehlung, das Wasser sofort zu verlassen.
| Warnsignal | Bedeutung | Wind | Verhalten |
|---|---|---|---|
| ca. 40 Blinksignale/min | Starkwindwarnung | 25–33 kn / ca. 46–61 km/h | Ufernähe aufsuchen |
| ca. 90 Blinksignale/min | Sturmwarnung | über 33 kn / über ca. 61 km/h | Wasser sofort verlassen |
Eine Warnleuchte ist keine persönliche Wetterprognose. Windrichtung, Standort, Entfernung vom Ufer und Fahrkönnen beeinflussen zusätzlich, wie schnell eine Situation problematisch wird.
Welche Rolle spielt die Wassertemperatur?
Die Lufttemperatur allein ist für SUP ungeeignet als Massstab für die Kleidung. Die Stadt Zürich empfiehlt bei Wassertemperaturen unter 15 °C ausdrücklich Neopren- oder Trockenanzug. Nach einem Sturz kann kaltes Wasser Atmung und Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen, während das Board gleichzeitig durch Wind abgetrieben wird.
Für den See empfiehlt die Wasserschutzpolizei deshalb auch eine Fussleine, die sogenannte Leash. Auf Flüssen gilt das Gegenteil: Dort soll keine Leash verwendet werden, weil sich die Verbindung an Hindernissen verfangen kann.
Welche Regeln gelten bei Nacht, Nebel und Dämmerung?
SUP-Fahren endet nicht automatisch mit Sonnenuntergang. Bei schlechter Sicht entstehen jedoch zusätzliche Pflichten. Das Board muss bei Nebel, Dämmerung und Nacht ein eingeschaltetes, weisses und gut sichtbares Rundumlicht führen. Grundlage ist die Beleuchtungsvorschrift der Binnenschifffahrtsverordnung, auf welche die Stadt Zürich ausdrücklich verweist.
„Gut sichtbar“ ist dabei der entscheidende Punkt. Ein kleines Licht, das durch den Körper, einen Packsack oder die eigene Position verdeckt wird, erfüllt den Sicherheitszweck eines Rundumlichts nicht.
Auch die eigene Sichtbarkeit ersetzt nicht die Beobachtung des übrigen Verkehrs. Gerade beleuchtete Uferbereiche können auf dem dunklen Wasser die Wahrnehmung kleiner Fahrzeuge erschweren.
Was gilt auf der Limmat statt auf dem Zürichsee?
Die SUP-Regeln in Zürich unterscheiden sich je nach Gewässerabschnitt erheblich. Regeln für den offenen Zürichsee dürfen deshalb nicht ungeprüft auf die Limmat übertragen werden.
Zwischen Quaibrücke und Münsterbrücke empfiehlt die Stadt wegen der hohen Motorbootdichte, nicht mit dem SUP zu fahren. Zwischen Münsterbrücke und Bad Oberer Letten ist das Befahren der oberen Limmat mit Booten aller Art einschliesslich SUP verboten; Ausnahmen bestehen für die Limmatschifffahrt und entsprechend bewilligte Schiffe.
In den Gewässerbereichen der Badeanlagen Oberer und Unterer Letten sind SUP und Boote während der Öffnungszeiten ebenfalls verboten. Zwischen Wipkingerpark und Höngger Wehr darf dagegen gepaddelt werden. Ab einem Abfluss von mehr als 80 m³/s sind nach Angaben der Stadt bereits gute SUP-Kenntnisse erforderlich. Bei mehr als 100 m³/s rät sie dringend von Fahrten mit SUP oder Schlauchboot ab.
Vor dem Höngger Wehr befindet sich eine Sperrzone. Sie beginnt etwa 270 Meter oberhalb des Wehrs und reicht bis zur unteren Ausstiegsstelle; gelbe Bojen markieren den Bereich. Die Ausstiege liegen auf der linken Seite, der Wiedereinstieg unterhalb des Wehrs ist signalisiert.
Warum stehen am Zürichsee Tafeln über „blinde Passagiere“
Die zweite auf den vorliegenden Fotos sichtbare Informationstafel behandelt invasive Wasserorganismen. Kleine Tiere, Larven oder Pflanzenreste können an Board, Finne, Paddel und anderer nasser Ausrüstung haften und so unbemerkt von einem Gewässer in ein anderes gelangen. Das Problem ist inzwischen besonders konkret. Im September 2024 wurde die invasive Quaggamuschel im Zürichsee nachgewiesen. Seit dem 1. April 2025 gilt im Kanton Zürich deshalb für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Bei einem Gewässerwechsel benötigen solche Schiffe eine entsprechende Einwasserungsfreigabe. SUP sind davon zu unterscheiden. Sie sind nicht immatrikulierungspflichtig und fallen damit nicht unter dieselbe formelle Melde- und professionelle Reinigungspflicht wie kennzeichenpflichtige Schiffe. Der Kanton fordert für Stand-up-Paddles, Kanus, Ruder- und Schlauchboote sowie weitere Wassersportausrüstung beim Gewässerwechsel dennoch konsequent drei Schritte.
- Kontrollieren: Board, Finne, Paddel und Ausrüstung auf sichtbare Pflanzen- und Tierreste untersuchen.
- Reinigen: Rückstände und anhaftendes Material gründlich entfernen.
- Trocknen: Ausrüstung vor dem Einsatz in einem anderen Gewässer vollständig trocknen lassen.
Die 2026 aktualisierten Angaben des Kantons zeigen die Dimension der Massnahme bei kennzeichenpflichtigen Schiffen: Seit Einführung der Regelung waren bereits rund 10'300 Einwasserungsfreigaben erstellt worden, knapp 1'100 davon nach bestätigter professioneller Reinigung für einen Gewässerwechsel.
Auch bei SUP und Kleinbooten können von blossem Auge kaum erkennbare Organismen zwischen Gewässern mitreisen. Der Kanton nennt deshalb „reinigen, kontrollieren, trocknen“ als Grundprinzip.
Welche Bussen drohen bei Verstössen gegen SUP-Regeln
Bei SUP-Bussen in Zürich sollte zwischen verbindlichem Recht und Sicherheitsempfehlungen unterschieden werden. Für „SUP-Regel verletzt“ existiert kein einzelner Pauschalbetrag, der seriös auf jeden Verstoss angewendet werden könnte. Die Rechtsfolge hängt davon ab, welche Bestimmung verletzt wurde und wie der konkrete Sachverhalt aussieht. Verbindlich sind beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung, zu Rettungsmitteln, Beleuchtung und gesperrten Wasserflächen. Die offiziellen Zürcher Informationen verweisen dafür unmittelbar auf einzelne Artikel der eidgenössischen Binnenschifffahrtsverordnung. Daneben stehen Empfehlungen. Die Stadt empfiehlt beispielsweise, eine Schwimmhilfe auch dort zu tragen, wo die spezielle 300-Meter-Mitführpflicht noch nicht greift. Ebenso empfiehlt sie, auf dem See eine Leash zu benutzen und auf Alkohol vor und während des Paddelns zu verzichten. Eine Sicherheitsempfehlung darf deshalb nicht automatisch als eigener Bussentatbestand dargestellt werden.
Bei einer Kontrolle zählt die konkrete Vorschrift. Pauschale Internetlisten mit angeblich festen Frankenbeträgen für „keine Leash“, „keine Telefonnummer“ oder ähnliche Einzelfälle können rechtlich falsche Erwartungen erzeugen, wenn sie Empfehlung und gesetzliche Pflicht vermischen.
Was muss vor jeder SUP-Tour auf dem Zürichsee geprüft werden
Eine brauchbare Startkontrolle dauert nur wenige Minuten und deckt einen grossen Teil der relevanten Risiken ab:
- Name und Adresse auf dem Board kontrollieren.
- Wetter, Wind und Wassertemperatur prüfen.
- Bei geplanter Fahrt ausserhalb der 300-Meter-Zone Rettungsmittel für jede Person einpacken und möglichst tragen.
- Bei schlechter Sicht ein weisses Rundumlicht verwenden.
- Gelbe Bojen, Sperrflächen und lokale Signalisation beachten.
- Kurs-, Segel- und Berufsschifffahrt beobachten.
- Bei 40 orangefarbenen Blinksignalen pro Minute Ufernähe aufsuchen.
- Bei 90 Blinksignalen pro Minute das Wasser verlassen.
- Beim Gewässerwechsel Board und Ausrüstung kontrollieren, reinigen und vollständig trocknen.
Ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon gehört ebenfalls zur sinnvollen Ausrüstung. Die Wasserschutzpolizei nennt für Notfälle die Polizeinummer 117.
Die wichtigsten Regeln lassen sich auf vier Punkte reduzieren: gekennzeichnetes Board, passende Rettungsausrüstung, freie Verkehrswege und konsequente Reaktion auf Wetterwarnungen.
Welche Fragen werden zu SUP auf dem Zürichsee häufig gestellt

Braucht ein SUP auf dem Zürichsee eine Zulassung?
Nein. Ein normales Stand-up-Paddle kann nicht immatrikuliert werden und braucht deshalb kein amtliches Kennzeichen. Name und Adresse des Eigentümers oder Halters müssen jedoch gut sichtbar auf dem Board stehen. Eine Mobiltelefonnummer empfiehlt die Wasserschutzpolizei zusätzlich.
Ab wann braucht man auf dem SUP eine Schwimmweste?
Mehr als 300 Meter vom Seeufer entfernt muss pro Person ein Rettungsmittel vorhanden sein. Für SUP ist mindestens eine geeignete Schwimmhilfe mit 50 N Auftrieb vorgesehen. Auf Fliessgewässern gilt die Rettungsmittelregel ebenfalls.
Wer hat gegenüber einem SUP Vorfahrt?
Kursschiffe, Güterschiffe, Segelschiffe und Schiffe der Berufsfischerei haben Vortritt. Motorboote müssen SUP grundsätzlich ausweichen. Unter Ruder- und Paddelbooten gilt Rechtsvortritt.
Darf man nachts auf dem Zürichsee SUP fahren?
Eine generelle Regel „SUP nur tagsüber“ nennt die Stadt nicht. Bei Nacht, Dämmerung, Nebel oder anderer schlechter Sicht muss jedoch ein eingeschaltetes, gut sichtbares weisses Rundumlicht verwendet werden.
Was bedeutet eine orange blinkende Sturmwarnleuchte?
Etwa 40 Blinksignale pro Minute bedeuten Starkwindwarnung mit möglichen Böenspitzen von 25 bis 33 Knoten. Etwa 90 Signale pro Minute bedeuten Sturmwarnung mit möglichen Böen über 33 Knoten. Im zweiten Fall soll das Wasser sofort verlassen werden.
Muss man auf dem Zürichsee eine Leash tragen?
Die Stadt beziehungsweise Wasserschutzpolizei empfiehlt die Fussleine auf Seen. Für Flüsse lautet die Empfehlung ausdrücklich anders: dort keine Leash verwenden, weil sie sich an Hindernissen verfangen kann.
Darf man mit SUP in Zürcher Strandbäder fahren?
In Mythenquai, Tiefenbrunnen und Wollishofen ist SUP ausserhalb des Schwimmbereichs erlaubt; die markierten Ein- und Ausstiege sind zu benutzen. In den übrigen städtischen Badeanlagen sind SUP nicht zugelassen.
Muss ein SUP nach einem Gewässerwechsel professionell gereinigt werden?
Die seit April 2025 geltende formelle Schiffsmelde- und Reinigungspflicht betrifft immatrikulierte Schiffe. Für SUP verlangt beziehungsweise empfiehlt der Kanton beim Gewässerwechsel das konsequente Kontrollieren, Reinigen und vollständige Trocknen der Ausrüstung, um invasive Arten nicht weiterzuverbreiten.
Gibt es eine offizielle SUP-Saison auf dem Zürichsee?
Für SUP nennt die Stadt Zürich kein festes saisonales Start- oder Enddatum. Wetter, Wind, Sicht und Wassertemperatur bestimmen jedoch, welche Ausrüstung erforderlich beziehungsweise sicherheitsrelevant ist. Unter 15 °C Wassertemperatur empfiehlt die Stadt Neopren- oder Trockenanzug.
Welche Notrufnummer gilt auf dem Wasser in Zürich?
Die Wasserschutzpolizei nennt auf ihrem SUP-Merkblatt die Nummer 117. Ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon wird deshalb für Touren ausdrücklich empfohlen.
Was bleibt für SUP-Fahrer auf dem Zürichsee entscheidend
Die gesetzlichen Grenzen sind konkret: Kennzeichnung am Board, Rettungsmittel ausserhalb von 300 Metern, weisses Rundumlicht bei schlechter Sicht, Respekt vor Sperrflächen und Einhaltung der Vorfahrtsregeln. Daneben entscheiden Wind, kaltes Wasser, Distanz zum Ufer und Schiffsverkehr darüber, wie anspruchsvoll eine Tour tatsächlich wird. Seit dem Nachweis der Quaggamuschel kommt ein weiterer Punkt hinzu. Wer sein SUP vom Zürichsee an ein anderes Gewässer bringt, sollte Board, Finne, Paddel und nasse Ausrüstung vollständig kontrollieren, reinigen und trocknen. Damit deckt eine gute Vorbereitung sowohl die persönliche Sicherheit als auch den Gewässerschutz ab.
Verwendete Materialien: Stadt Zürich – Stand-up-Paddling Regeln und Sicherheitshinweise, zuercherlandzeitung.ch, Wasserschutzpolizei Zürich – SUP-Merkblatt, Kanton Zürich – Sicherheit auf Gewässern, Kanton Zürich – Schiffsmelde- und Reinigungspflicht, Stadt Zürich – Verhaltensregeln in Badeanlagen.
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