Die Delegierten der SVP Schweiz haben am Samstag in Baar die Neutralitätsinitiative geschlossen unterstützt und damit fünf Wochen vor der eidgenössischen Abstimmung ihre Position festgelegt. An der Versammlung vom 22. August 2026 in der Waldmannhalle nahmen nach Angaben der Partei 426 Delegierte und 111 Gäste teil; bei der Parolenfassung wurden 368 Ja-Stimmen registriert, während 20 Minuten zusätzlich eine Enthaltung auswies. Am 27. September entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung darüber, ob die immerwährende und bewaffnete Neutralität detaillierter in der Bundesverfassung festgeschrieben und der Handlungsspielraum des Bundes bei militärischer Zusammenarbeit sowie Sanktionen eingeschränkt werden soll. Im Zentrum der Debatte in Baar standen deshalb nicht abstrakte historische Fragen, sondern die konkrete Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und der Übernahme zahlreicher EU-Sanktionen. Darüber berichtet NUME.CH unter Bezug auf die Berichterstattung von 20 Minuten.
Die Abstimmungslage ist politisch klarer als die Diskussion über die Folgen der Vorlage. Die SVP wirbt für ein Ja und argumentiert, die bisherige Neutralitätspolitik lasse dem Bundesrat zu viel Interpretationsspielraum; der Bundesrat empfiehlt dagegen die Ablehnung der Initiative und warnt vor Einschränkungen bei Sanktionen und internationaler sicherheitspolitischer Zusammenarbeit. Die offizielle Abstimmungsseite des Bundes bestätigt den Urnengang vom 27. September 2026 und hält fest, dass die Initiative die heutige Neutralitätspraxis verschärfen würde.
Was die SVP in Baar zur Neutralitätsinitiative beschlossen hat
Die Parolenfassung bildete den politischen Schwerpunkt der Delegiertenversammlung. Nach mehreren Redebeiträgen votierten die anwesenden SVP-Delegierten für die Vorlage. Die Partei selbst meldete 368 Stimmen für die Ja-Parole und bezeichnete den Entscheid als einstimmig. Laut der Berichterstattung aus der Waldmannhalle wurde daneben eine Enthaltung registriert; einen Gegenantrag mit Nein-Stimmen gab es nicht.
Damit geht die grösste Partei der Schweiz geschlossen in den Abstimmungskampf. Die Neutralitätsinitiative wird insbesondere vom Umfeld der Organisation Pro Schweiz getragen; zu den prominentesten Befürwortern gehört alt Bundesrat Christoph Blocher. Präsident des Initiativkomitees ist alt Nationalrat Walter Wobmann.
Der Parteientscheid verändert den Verfassungstext nicht, zeigt aber, mit welcher Geschlossenheit die SVP ihre Kampagne für den 27. September führen will.
Blocher stellte die Initiative in seiner Rede als Instrument gegen eine aus seiner Sicht zunehmend flexible Interpretation der Schweizer Neutralität dar. Er bezeichnete die Neutralität als zentral für die Sicherheit des Landes und warnte vor einer schrittweisen politischen Aushöhlung des Prinzips.
«Die schweizerische Neutralität darf weder abgeschafft noch durchlöchert werden», sagte Christoph Blocher an der Delegiertenversammlung in Baar.
Seine Argumentation zielte besonders auf Sanktionen. Blocher kritisierte wirtschaftliche Zwangsmassnahmen gegen Kriegsparteien und verwies auf die Folgen für die Zivilbevölkerung. Gleichzeitig verlangte er eine bewaffnete Neutralität: Die Schweiz müsse militärisch in der Lage sein, sich selbst zu verteidigen, dürfe sich aber nicht auf eine Konfliktseite stellen.
SVP-Präsident Marcel Dettling verband die Vorlage ebenfalls mit der traditionellen Vorstellung, dass sich die Eidgenossenschaft nicht an fremden Konflikten beteiligt. Die offizielle Mitteilung der SVP dokumentiert den Parteientscheid sowie die Zahl von 426 Delegierten und 111 Gästen.
Was die Neutralitätsinitiative konkret ändern will
Die Vorlage trägt den vollständigen Titel «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)». Sie will nicht erst ein Neutralitätsprinzip schaffen. Die Neutralität der Schweiz ist bereits verfassungsrechtlich verankert und völkerrechtlich anerkannt. Die Initiative würde jedoch zusätzliche Vorgaben direkt in die Bundesverfassung aufnehmen und damit den politischen Spielraum bei ihrer praktischen Auslegung reduzieren.
Der Initiativtext und die Argumentation des Komitees lassen sich auf vier Bereiche verdichten:
- Die Schweiz soll ausdrücklich eine immerwährende und bewaffnete Neutralität verfolgen.
- Ein Beitritt zu Militär- oder Verteidigungsbündnissen soll ausgeschlossen bleiben.
- Militärische Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen soll grundsätzlich nicht stattfinden, solange die Schweiz nicht selbst angegriffen wird.
- Gegen kriegführende Staaten soll sich die Schweiz grundsätzlich nicht an nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen beteiligen; Sanktionen der UNO bleiben nach Darstellung der Initianten ausgenommen.
Hinzu kommt der Anspruch einer «aktiven Neutralität». Die Schweiz soll ihre Stellung für Vermittlung, Konfliktlösung und Gute Dienste nutzen. Das Initiativkomitee argumentiert, diese Rolle sei nur glaubwürdig, wenn andere Staaten davon ausgehen könnten, dass Bern weder militärisch noch über eigenständig übernommene Sanktionen Partei ergreift.
Der Bundesrat beurteilt genau diesen Punkt anders. Nach Darstellung der Regierung ist die heutige Neutralität mit internationaler Zusammenarbeit vereinbar. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sanktionen zu übernehmen, wenn Bern dies im Interesse der Schweiz und der internationalen Ordnung für angezeigt hält. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine übernahm die Schweiz einen grossen Teil der EU-Sanktionen gegen Russland.
| Bereich | Heutige Praxis | Bei Annahme der Initiative |
|---|---|---|
| Neutralität | Verfassungsrechtlich verankert, politisch flexibel ausgelegt | Immerwährend und bewaffnet detaillierter in der Verfassung geregelt |
| Militärbündnisse | Kein NATO-Mitglied, Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen möglich | Militärische Zusammenarbeit stärker begrenzt |
| Sanktionen | Übernahme ausländischer Sanktionen politisch möglich | Gegen kriegführende Staaten deutlich stärker eingeschränkt |
| Gute Dienste | Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik | Ausdrücklich als Aufgabe der aktiven Neutralität betont |
| Handlungsspielraum des Bundes | Relativ weit | Durch zusätzliche Verfassungsregeln enger |
Der zentrale Streit betrifft damit weniger die Frage, ob die Schweiz neutral bleiben soll, sondern wie verbindlich und eng diese Neutralität im Verfassungstext definiert wird.
Blocher, Somm und Roth zeigten die unterschiedlichen Lager
Die Debatte in Baar verlief nicht vollständig entlang der üblichen Parteigrenzen. Nebelspalter-Verleger und Blocher-Biograf Markus Somm war als Gastredner eingeladen, obwohl er die Neutralitätsinitiative ablehnt. Somm vertritt die Neutralität als aussenpolitisches Prinzip, sieht aber gerade in ihrer historisch flexiblen Anwendung einen Grund für deren Erfolg.
In seiner Rede konzentrierte er sich weitgehend auf die Geschichte der Schweizer Neutralität und verzichtete vor den SVP-Delegierten auf eine ausführliche direkte Attacke gegen die Vorlage. Er argumentierte, die Eidgenossenschaft habe bereits seit Jahrhunderten von einer pragmatischen Neutralitätspolitik profitiert.
Einen deutlicheren Gegenpol setzte SP-Ständerätin Franziska Roth. Sie war eingeladen worden, die Nein-Seite zu vertreten, und kritisierte insbesondere die vorgesehenen Grenzen bei Sanktionen. Roth argumentierte, dass eine Annahme der Initiative dem Bundesrat Möglichkeiten nehmen könnte, sich international abgestimmten Strafmassnahmen anzuschliessen.
«Die Initiative will den Kniefall des Bundesrats vor Putin vorschreiben», sagte Roth in Baar und löste damit deutlichen Widerspruch im Saal aus.
Als sie am Ende ihres Auftritts für ein Nein warb, reagierten Teile des Publikums mit Buhrufen. Parteipräsident Dettling griff ein und verlangte, andere Meinungen zu akzeptieren. Die Episode änderte nichts an der anschliessenden Parolenfassung.
Die Kontroverse zeigt einen wesentlichen Punkt der bevorstehenden Abstimmung. Befürworter sehen Sanktionen gegen kriegführende Staaten als problematisch für die Glaubwürdigkeit eines neutralen Landes. Gegner betrachten dieselben Instrumente als legitime Reaktion auf Verletzungen des Völkerrechts und wollen dem Bundesrat die Möglichkeit erhalten, im Einzelfall darüber zu entscheiden.
Warum Sanktionen und Sicherheitskooperation entscheidend sind
Der Bundesrat stellt die Auswirkungen der Vorlage vor allem unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten dar. Nach seiner Position profitiert die Schweiz davon, trotz Neutralität mit anderen Staaten zusammenarbeiten zu können. Eine solche Kooperation umfasse Erfahrungsaustausch, Übungen und andere Formen sicherheitspolitischer Zusammenarbeit, ohne dass die Schweiz deshalb einem Militärbündnis beitreten müsse.
Die Regierung argumentiert zudem, internationale Zusammenarbeit könne nicht erst beginnen, wenn die Schweiz bereits militärisch angegriffen werde. Fähigkeiten, Abläufe und Kontakte müssten vorher aufgebaut werden. Eine strikte verfassungsrechtliche Begrenzung könnte deshalb nach Einschätzung des Bundesrates die sicherheitspolitische Position der Schweiz schwächen.
Auch bei Sanktionen liegen die Positionen klar auseinander. Der Bund betrachtet sie als politisches Instrument, mit dem Staaten auf Völkerrechtsverletzungen reagieren können. Als kleiner Staat sei die Schweiz besonders auf eine funktionierende internationale Rechtsordnung angewiesen.
Die Initianten ziehen eine andere Grenze. Walter Wobmann erklärte in Baar, nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten seien aus seiner Sicht mit konsequenter Neutralität nicht vereinbar. Die Initiative sieht laut seiner Darstellung eine Ausnahme für Sanktionen der Vereinten Nationen vor.
«Neutralität muss gerade dann gelten, wenn der Wind von aussen stark bläst», argumentierte Wobmann vor den Delegierten.
Die Schweiz steht damit vor einer verfassungsrechtlichen Entscheidung mit praktischen Folgen. Ein Ja würde nicht bedeuten, dass jede internationale Kooperation endet. Es würde jedoch Grenzen verschieben und dem Bundesrat weniger Möglichkeiten geben, die Neutralität anhand einer konkreten internationalen Krise auszulegen.
Welche Bedeutung der Ukraine-Krieg für die Abstimmung hat
Der russische Grossangriff auf die Ukraine im Februar 2022 prägt die politische Diskussion über die Vorlage. Die Schweiz übernahm nach Kriegsbeginn weitgehend die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland. Der Bundesrat hält diesen Schritt für mit der Neutralität vereinbar und verweist darauf, dass wirtschaftliche Sanktionen nicht mit einer militärischen Kriegsteilnahme gleichzusetzen seien.
Für die Initianten ist gerade diese Entwicklung ein Argument für eine Verfassungsänderung. Sie sehen in der Übernahme von EU-Sanktionen den Beleg dafür, dass die Bundesregierung den Inhalt der Neutralität von Fall zu Fall neu definieren kann.
Blocher ging in Baar noch weiter und verband die Frage direkt mit einem möglichen militärischen Konflikt in Europa. Seine Aussage, ein Nein zur Initiative bedeute die Inkaufnahme von Krieg, gehört zur politischen Argumentation des Befürworterlagers und ist keine Prognose einer Bundesbehörde oder sicherheitspolitische Feststellung.
Für die Abstimmung ist die Unterscheidung zwischen politischen Argumenten und dem tatsächlichen Verfassungstext entscheidend.
Ernährungsinitiative erhielt von der SVP gleichzeitig ein Nein
Die Delegierten befassten sich am selben Tag mit der zweiten eidgenössischen Vorlage vom 27. September. Neben der Neutralitätsinitiative kommt die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» an die Urne. Der Bundesrat hatte die beiden Abstimmungsvorlagen am 27. Mai 2026 offiziell angesetzt.
Bei dieser Vorlage entschied sich die SVP für die Gegenposition. Die Delegierten fassten mit 297 Stimmen einstimmig die Nein-Parole. Die Partei begründet ihre Ablehnung unter anderem mit staatlichen Vorgaben für die Ernährung und möglichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Initiantin Franziska Herren stellte dagegen Versorgungssicherheit, Trinkwasser und einen höheren Selbstversorgungsgrad in den Vordergrund. Sie argumentierte, die Schweizer Landwirtschaft müsse stärker auf Krisen und Klimaveränderungen vorbereitet werden und mehr Fläche direkt für Lebensmittel statt für Futtermittel nutzen.
Bundespräsident Guy Parmelin sprach in Baar ebenfalls über Landwirtschaftspolitik. Er verwies auf die geplante Agrarpolitik 2030+ und erklärte, der Bundesrat greife bereits verschiedene Fragen auf, die auch hinter der Ernährungsinitiative stehen. Gleichzeitig lehnt die Regierung die konkrete Vorlage ab.
Die beiden Parolen der SVP für den 27. September lauten damit:
- Ja zur Neutralitätsinitiative;
- Nein zur Ernährungsinitiative;
- geschlossene Mobilisierung der Partei für beide Abstimmungskämpfe.
Die Abstimmung über die Neutralität dürfte politisch stärker im Vordergrund stehen. Für die SVP berührt sie ein Kernthema ihrer Aussen- und Sicherheitspolitik, während der Bundesrat ausdrücklich davor warnt, den heute verfügbaren Handlungsspielraum zu stark einzuschränken.
Was ist zur Neutralitätsinitiative jetzt wichtig?
Wann stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab?
Die eidgenössische Volksabstimmung findet am Sonntag, 27. September 2026, statt. Am selben Termin wird auch über die Ernährungsinitiative entschieden. Der Bundesrat legte beide Vorlagen im Mai 2026 für diesen Abstimmungssonntag fest.
Wie hat die SVP ihre Parole beschlossen?
An der Delegiertenversammlung vom 22. August 2026 in Baar im Kanton Zug unterstützten die Delegierten die Ja-Parole. Die Partei meldete 368 Ja-Stimmen und sprach von einem einstimmigen Entscheid. 20 Minuten berichtete zusätzlich von einer Enthaltung.
Was verlangt die Neutralitätsinitiative?
Sie will die immerwährende und bewaffnete Neutralität ausführlicher in der Bundesverfassung festschreiben. Zugleich sollen militärische Kooperationen mit Verteidigungsbündnissen begrenzt und die Teilnahme an nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten eingeschränkt werden. UNO-Sanktionen bilden nach Darstellung des Initiativkomitees eine Ausnahme.
Ist die Schweiz heute bereits neutral?
Ja. Die schweizerische Neutralität besteht bereits und ist verfassungsrechtlich sowie völkerrechtlich verankert. Die politische Streitfrage lautet, wie detailliert die Regeln in der Bundesverfassung festgeschrieben werden und wie viel Spielraum Regierung und Parlament bei internationalen Krisen behalten sollen.
Warum lehnt der Bundesrat die Initiative ab?
Der Bundesrat argumentiert, dass die Schweiz ihren sicherheits- und aussenpolitischen Handlungsspielraum benötigt. Er warnt insbesondere vor Einschränkungen bei internationaler Sicherheitskooperation und bei der Übernahme von Sanktionen gegen kriegführende Staaten.
Welche Rolle spielen Christoph Blocher und Walter Wobmann?
Blocher gehört zu den prominentesten politischen Unterstützern der Vorlage und war Hauptredner der SVP-Versammlung in Baar. Walter Wobmann ist Präsident des Initiativkomitees und vertritt die Position, dass klare verfassungsrechtliche Grenzen verhindern sollen, dass der Bundesrat die Neutralität je nach internationaler Lage unterschiedlich auslegt.
Am 27. September entscheidet deshalb nicht die SVP, sondern das Stimmvolk über die Verfassungsänderung. Der Parteitag in Baar hat vor allem gezeigt, dass die Befürworter innerhalb der SVP ohne erkennbare Opposition in die entscheidende Kampagnenphase gehen, während Bundesrat und Gegner ihre Kritik auf Sanktionen, internationale Zusammenarbeit und den sicherheitspolitischen Handlungsspielraum konzentrieren.
Verwendete Materialien: 20 Minuten, Schweizerische Volkspartei SVP, Der Schweizerische Bundesrat, Bundeskanzlei
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