In der Schweiz steigen die Krankenkassenprämien 2027 erneut deutlich: Die mittlere Monatsprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erhöht sich ab Januar auf 412 Franken, das sind 19.70 Franken oder 5,0 Prozent mehr als 2026. Für Erwachsene liegt die mittlere Prämie neu bei 487.60 Franken, für junge Erwachsene bei 338.80 Franken und für Kinder bei 128.10 Franken. Besonders gross sind die Unterschiede zwischen den Kantonen: Im Tessin beträgt die mittlere Monatsprämie 519.90 Franken, in Genf 508.60 Franken, während Zug mit 276.20 Franken deutlich darunterliegt. Die individuellen Rechnungen können jedoch erheblich vom Schweizer Durchschnitt abweichen, weil Wohnort, Alter, Franchise, Versicherer und Versicherungsmodell den konkreten Betrag bestimmen, wie auch NUME.CH über die neuen Schweizer Krankenkassenprämien berichtet.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat die genehmigten Prämien am 29. September 2026 veröffentlicht. Hinter dem Anstieg steht nach Angaben des Bundes nicht primär eine einzelne Tarifänderung, sondern ein weiter zunehmendes Kostenvolumen in der obligatorischen Grundversicherung: 2025 stiegen die Kosten um 5,3 Prozent, für 2026 rechnet das BAG mit rund 4,7 Prozent und für 2027 mit weiteren 5,0 Prozent. Als Treiber nennt die Behörde mehr Behandlungen pro erkrankter Person, medizinisch-technologische Entwicklungen, die Alterung der Bevölkerung und seit 2024 auch höhere Preise beziehungsweise kantonale Tarife in ambulanten und stationären Bereichen. Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten bis Ende Oktober über die persönliche Prämie für 2027 informieren; danach bleibt bis Ende November Zeit, die Grundversicherung oder das Modell zu wechseln.
Die oft genannten 412 Franken sind ein gesamtschweizerischer Mittelwert und keine Standardprämie, die jede versicherte Person ab Januar bezahlen muss.
Krankenkassenprämien 2027 nach Alter: Erwachsene zahlen im Schnitt 487.60 Franken
Die Krankenkasse Schweiz 2027 wird für alle drei Altersgruppen teurer. Erwachsene ab 26 Jahren tragen absolut den grössten Aufschlag: Ihre mittlere Monatsprämie steigt gegenüber 2026 um 22.80 Franken auf 487.60 Franken. Bei jungen Erwachsenen beträgt der Zuwachs 15.40 Franken, bei Kindern 5.70 Franken. Das BAG berechnet die mittlere Prämie, indem die erwarteten Prämien aller Versicherten berücksichtigt werden, einschliesslich verschiedener Franchisen und Versicherungsmodelle.
| Altersgruppe | Mittlere Prämie 2026 | Mittlere Prämie 2027 | Veränderung pro Monat | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| Erwachsene ab 26 Jahren | 464.80 Fr. | 487.60 Fr. | +22.80 Fr. | +4,9 % |
| Junge Erwachsene 19–25 Jahre | 323.40 Fr. | 338.80 Fr. | +15.40 Fr. | +4,8 % |
| Kinder bis 18 Jahre | 122.40 Fr. | 128.10 Fr. | +5.70 Fr. | +4,6 % |
Für einen Erwachsenen ergibt der durchschnittliche Zuschlag rechnerisch 273.60 Franken zusätzliche Prämien pro Jahr. Bei jungen Erwachsenen sind es 184.80 Franken, bei Kindern 68.40 Franken. Diese Beträge zeigen nur die Veränderung des statistischen Mittels; eine einzelne Police kann stärker oder schwächer steigen und in einzelnen Konstellationen auch eine andere Entwicklung aufweisen. Entscheidend ist deshalb die persönliche Prämienmitteilung des Versicherers.
Die Differenz entsteht durch die Struktur des Schweizer Systems. Ein Versicherer kalkuliert seine Prämien unter anderem nach Kanton beziehungsweise Prämienregion, Altersgruppe, Franchise, Unfalldeckung und Versicherungsmodell. Für die Grundversicherung gelten zwar gesetzlich definierte Leistungen, die Höhe der Prämie ist aber nicht landesweit einheitlich. Das BAG prüft die eingereichten Tarife darauf, ob sie die erwarteten Kosten je Versicherer und Kanton decken und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
«Die steigenden Krankenkassenprämien sind eine direkte Folge der weiterhin wachsenden Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.» (Bundesamt für Gesundheit BAG, 29. September 2026)
Prämien 2027 Schweiz: So gross sind die Unterschiede zwischen den Kantonen
Bei den Prämien 2027 Schweiz reicht die mittlere Monatsprämie über alle Altersklassen von 276.20 Franken in Zug bis 519.90 Franken im Tessin. Die Differenz beträgt damit 243.70 Franken pro Monat beziehungsweise mehr als 2900 Franken im Jahr, wenn lediglich die beiden statistischen Kantonsmittel miteinander verglichen werden. Zugleich zeigt die BAG-Tabelle, dass der teuerste Kanton nicht automatisch den höchsten prozentualen Anstieg hat: Im Tessin beträgt das Plus 3,7 Prozent, in Jura dagegen 6,6 Prozent.
| Kanton | 2026 | 2027 | Veränderung | Plus |
|---|---|---|---|---|
| Aargau AG | 369.80 Fr. | 390.50 Fr. | +20.70 Fr. | +5,6 % |
| Appenzell Innerrhoden AI | 269.50 Fr. | 285.50 Fr. | +15.90 Fr. | +5,9 % |
| Appenzell Ausserrhoden AR | 340.70 Fr. | 354.30 Fr. | +13.60 Fr. | +4,0 % |
| Bern BE | 398.80 Fr. | 420.20 Fr. | +21.40 Fr. | +5,4 % |
| Basel-Landschaft BL | 443.20 Fr. | 462.20 Fr. | +19.00 Fr. | +4,3 % |
| Basel-Stadt BS | 470.20 Fr. | 491.30 Fr. | +21.10 Fr. | +4,5 % |
| Freiburg FR | 366.60 Fr. | 385.60 Fr. | +19.00 Fr. | +5,2 % |
| Genf GE | 487.20 Fr. | 508.60 Fr. | +21.30 Fr. | +4,4 % |
| Glarus GL | 354.30 Fr. | 365.00 Fr. | +10.70 Fr. | +3,0 % |
| Graubünden GR | 345.60 Fr. | 360.30 Fr. | +14.70 Fr. | +4,3 % |
| Jura JU | 433.90 Fr. | 462.30 Fr. | +28.40 Fr. | +6,6 % |
| Luzern LU | 339.20 Fr. | 354.30 Fr. | +15.10 Fr. | +4,4 % |
| Neuenburg NE | 444.90 Fr. | 468.90 Fr. | +24.00 Fr. | +5,4 % |
| Nidwalden NW | 322.80 Fr. | 339.90 Fr. | +17.10 Fr. | +5,3 % |
| Obwalden OW | 314.10 Fr. | 327.40 Fr. | +13.20 Fr. | +4,2 % |
| St. Gallen SG | 341.30 Fr. | 358.40 Fr. | +17.20 Fr. | +5,0 % |
| Schaffhausen SH | 377.10 Fr. | 401.20 Fr. | +24.10 Fr. | +6,4 % |
| Solothurn SO | 394.00 Fr. | 417.50 Fr. | +23.50 Fr. | +6,0 % |
| Schwyz SZ | 338.80 Fr. | 355.00 Fr. | +16.20 Fr. | +4,8 % |
| Thurgau TG | 347.30 Fr. | 364.60 Fr. | +17.30 Fr. | +5,0 % |
| Tessin TI | 501.30 Fr. | 519.90 Fr. | +18.60 Fr. | +3,7 % |
| Uri UR | 303.60 Fr. | 317.40 Fr. | +13.70 Fr. | +4,5 % |
| Waadt VD | 439.30 Fr. | 454.50 Fr. | +15.20 Fr. | +3,5 % |
| Wallis VS | 369.60 Fr. | 390.20 Fr. | +20.60 Fr. | +5,6 % |
| Zug ZG | 264.60 Fr. | 276.20 Fr. | +11.60 Fr. | +4,4 % |
| Zürich ZH | 382.40 Fr. | 404.40 Fr. | +22.00 Fr. | +5,8 % |
| Schweiz | 392.40 Fr. | 412.00 Fr. | +19.70 Fr. | +5,0 % |
Die Tabelle basiert auf den vom BAG am 29. September 2026 publizierten kantonalen mittleren Monatsprämien über alle Altersklassen, inklusive Wahlfranchisen und Versicherungsmodelle. Sämtliche Werte sind gerundet.
Besonders auffällig ist Zürich. Dort steigt die mittlere Prämie um 5,8 Prozent von 382.40 auf 404.40 Franken und damit stärker als im Schweizer Durchschnitt. In Bern beträgt der Zuwachs 5,4 Prozent auf 420.20 Franken, in Solothurn 6,0 Prozent auf 417.50 Franken und in Schaffhausen 6,4 Prozent auf 401.20 Franken. Die grösste relative Erhöhung verzeichnet Jura mit 6,6 Prozent und einem neuen Mittelwert von 462.30 Franken.
Ein hoher prozentualer Anstieg und eine hohe absolute Prämie sind zwei verschiedene Grössen: Jura hat 2027 den stärksten prozentualen Zuwachs, das Tessin bleibt aber im Mittel deutlich teurer.
Zug ist ein Sonderfall. Der Kanton übernimmt in den Jahren 2026 und 2027 99 Prozent der Kosten für stationäre Spitalbehandlungen, während nur ein Prozent bei den Krankenversicherern verbleibt. Der Regierungsrat hatte diese zeitlich befristete Finanzierung beschlossen, um einen Teil kantonaler Ertragsüberschüsse über niedrigere Krankenkassenprämien an die Bevölkerung weiterzugeben. Für 2026 hatte dies zu einem Rückgang der mittleren Zuger Prämie um 14,7 Prozent geführt; auf dieser tieferen Basis steigt sie 2027 wieder um 4,4 Prozent auf 276.20 Franken.
Innerhalb grösserer Kantone kann zudem die Wohngemeinde relevant sein. Das BAG unterscheidet mehrere Prämienregionen, weil die Kosten der medizinischen Versorgung regional unterschiedlich ausfallen. Für 2027 veröffentlicht der Bund die Zuordnung der Gemeinden erneut separat; damit kann selbst innerhalb desselben Kantons die Prämie desselben Versicherers unterschiedlich hoch sein.
Warum die Krankenkassenprämien 2027 erneut steigen
Die Entwicklung der Krankenkassenprämien Schweiz folgt nach Angaben des BAG vor allem dem Kostenwachstum der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Kosten nahmen 2025 um 5,3 Prozent zu. Für 2026 geht das Bundesamt aufgrund von Hochrechnungen und Schätzungen von 4,7 Prozent aus, für 2027 von weiteren 5,0 Prozent. Die Prämien müssen die erwarteten Kosten grundsätzlich für jeden Versicherer und jeden Kanton decken.
Das BAG nennt mehrere Faktoren, die sich überlagern:
- Pro erkrankter Person werden mehr Behandlungen durchgeführt, obwohl die Krankheitshäufigkeit laut BAG relativ stabil geblieben ist.
- Medizinische Innovationen schaffen zusätzliche Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, die ebenfalls finanziert werden müssen.
- Die Alterung der Bevölkerung erhöht den Bedarf an medizinischen Leistungen.
- Seit 2024 wirken auch höhere Preise, darunter kantonale Tarife im ambulanten und stationären Bereich.
- Die Umstellung des ambulanten Tarifsystems auf TARDOC und ambulante Pauschalen führt 2026 zu Rechnungsverzögerungen und erschwert die kurzfristige Kostenschätzung.
Die Kostenentwicklung ist deshalb breiter als die jährliche Debatte über einzelne Versicherer. Das BAG prüft bei der Prämiengenehmigung nicht nur den erwarteten Leistungsaufwand, sondern auch Solvenz, Risikoausgleich, administrative Kosten und die Frage, ob die Prämieneinnahmen die zukünftigen Kosten decken. Ein Tarif darf zugleich nicht unverhältnismässig über den Kosten liegen oder zu übermässigen Reserven führen.
Nach Angaben des Bundes haben Kontrollen von Leistungen, Medikamentenpreisen, Tarifstrukturen und Tarifverträgen während der vergangenen zehn Jahre Einsparungen von insgesamt mehr als zwei Milliarden Franken gebracht. Diese Summe hat den allgemeinen Kostenanstieg jedoch nicht aufgehoben. Der Bund plant zudem Ziele für die Kosten- und Qualitätsentwicklung der Grundversicherung; erstmals sollen solche Zielwerte für den Zeitraum 2028 bis 2031 festgelegt werden.
«Die Kosten 2025 sind mit 5,3 Prozent [...] wiederum stark gestiegen.» (Bundesamt für Gesundheit BAG, Medienmitteilung vom 29.09.2026)
Steigende Krankenkassenprämien treffen Haushalte mit wenig Spielraum stärker
Die durchschnittliche Erhöhung um 19.70 Franken pro Monat wirkt bei einem hohen Einkommen anders als bei einem Haushalt, der bereits nahe am Existenzminimum lebt. Das Bundesamt für Statistik weist für 2024 eine Armutsquote von 8,4 Prozent aus, entsprechend rund 743'000 Personen. Als armutsgefährdet galten 16,4 Prozent der Bevölkerung oder rund 1,451 Millionen Menschen. Diese beiden Werte bezeichnen unterschiedliche statistische Gruppen und dürfen nicht als identische Armutszahl verwendet werden.
Die durchschnittliche Armutsgrenze lag 2024 bei 2388 Franken pro Monat für eine Einzelperson und bei 4159 Franken für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Für die Armutsgefährdung verwendete das BFS höhere Schwellen von 2645 beziehungsweise 5554 Franken. Bei der Berechnung des verfügbaren Haushaltseinkommens sind Krankenkassenprämien, Steuern und andere obligatorische Ausgaben bereits abgezogen. Die Einkommensdaten der Erhebung SILC 2024 beziehen sich auf das Jahr 2023, während die übrigen Indikatoren die Situation im ersten Halbjahr 2024 abbilden. Die BFS-Daten zu Armut und Deprivation zeigen damit, weshalb höhere obligatorische Ausgaben für Haushalte mit tiefen Einkommen besonders relevant sind.
Ein konkretes Beispiel liefert ein am 30. September 2026 publiziertes Blick-Porträt einer 41-jährigen Mutter aus dem Sarganserland. Die Familie mit zwei Kindern verfügt laut Bericht monatlich über rund 4700 Franken und hat Schulden von mehr als 30'000 Franken. Steigende Krankenkassenprämien kommen dort zu einer bereits engen finanziellen Situation hinzu; wegen bestehender Schulden kann ein Kassenwechsel zudem blockiert sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
«Komplett schuldenfrei zu sein, wäre mein grösster Wunsch.» (41-jährige Mutter aus dem Sarganserland, Blick, 30.09.2026)
Das Porträt ist ein Einzelfall und keine statistische Aussage über alle Haushalte mit tiefen Einkommen. Es illustriert jedoch ein Problem, das auch die Regeln der Grundversicherung betreffen: Wer bis zum 31. Dezember noch Schulden bei der bisherigen Krankenkasse hat, für die bis 30. November bereits eine Mahnung vorlag, kann die Kasse nicht wechseln. Damit kann ausgerechnet für verschuldete Personen der Zugang zu einer günstigeren Grundversicherung eingeschränkt sein. Bundesamt für Gesundheit
Für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen existiert die individuelle Prämienverbilligung. Zuständig ist der Wohnkanton, der festlegt, wer Anspruch hat, wie hoch die Unterstützung ausfällt und ob ein Antrag nötig ist. Einige Kantone berücksichtigen anspruchsberechtigte Personen automatisch, andere verlangen ein Gesuch.
Bei tiefen Einkommen gehört die Prüfung der kantonalen Prämienverbilligung deshalb ebenso zur Prämienrechnung wie der Vergleich von Franchise, Modell und Versicherer.
Krankenkasse wechseln 2027: Diese Fristen und Regeln gelten
Wer Krankenkasse wechseln 2027 plant, hat nach Bekanntgabe der neuen Prämie ein relativ kurzes Zeitfenster. Der bisherige Versicherer muss die Prämie für das folgende Jahr spätestens bis 31. Oktober mitteilen. Die Kündigung der Grundversicherung muss danach bis spätestens 30. November beim Versicherer eintreffen. Massgeblich ist nicht der Poststempel, sondern der Eingang bei der Krankenkasse.
Das BAG empfiehlt deshalb, eine schriftliche Kündigung spätestens Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu verschicken und den Beleg aufzubewahren. Die Anmeldung bei der neuen Kasse sollte parallel erfolgen und nicht erst nach der Kündigungsbestätigung des bisherigen Versicherers. In der obligatorischen Grundversicherung muss eine Krankenkasse jede versicherungspflichtige Person in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Für Zusatzversicherungen gelten andere Regeln.
Für einen sachlichen Prämienvergleich 2027 sind fünf Punkte entscheidend:
- Die persönliche Prämie 2027 mit identischer Franchise und identischer Unfalldeckung vergleichen.
- Neben dem Versicherer auch unterschiedliche Modelle wie PRAXIS, TEL_DIG, PHARM oder FLEX prüfen.
- Kontrollieren, welche erste Anlaufstelle das gewählte Modell bei gesundheitlichen Problemen vorschreibt.
- Eine höhere Franchise nur wählen, wenn der entsprechende Betrag bei Krankheit finanziell getragen werden kann.
- Kündigung und Anmeldung rechtzeitig abschicken und Zustellnachweise aufbewahren.
Der Bund stellt dafür mit Priminfo einen offiziellen, anonymen und werbefreien Prämienrechner zur Verfügung. Nach Angaben des BAG enthält er die genehmigten Prämien und Vergünstigungen sämtlicher Krankenkassen und ermöglicht Vergleiche nach Wohnort, Franchise und Versicherungsmodell. Die Grundversicherungsleistungen bleiben gesetzlich vorgegeben; Unterschiede bestehen vor allem bei Preis, Modell, administrativen Abläufen und den Bedingungen für die erste medizinische Anlaufstelle.
Welche Franchise kann 2027 gewählt werden?
Für Erwachsene reicht die ordentliche beziehungsweise wählbare Franchise von 300 bis 2500 Franken. Eine höhere Franchise reduziert die Prämie, erhöht aber den Betrag, den eine versicherte Person im Krankheitsfall zunächst selbst tragen muss. Das BAG weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Betrag finanziell verfügbar sein sollte.
Was ändert sich bei den Versicherungsmodellen?
Das BAG ordnet Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer in die Kategorien PRAXIS, TEL_DIG, PHARM und FLEX ein. Bei PRAXIS ist beispielsweise eine definierte Arztpraxis die erste Anlaufstelle, bei TEL_DIG erfolgt der Erstkontakt telefonisch oder digital, PHARM setzt zunächst auf eine Partnerapotheke und FLEX erlaubt mehrere vorgegebene Erstkontakte. Entscheidend sind jeweils die Bedingungen des konkreten Versicherers.
Häufige Fragen zu den Krankenkassenprämien 2027
Wie hoch sind die Krankenkassenprämien 2027 in der Schweiz?
Die mittlere Monatsprämie steigt auf 412 Franken. Gegenüber 2026 sind das 19.70 Franken oder 5,0 Prozent mehr. Auf zwölf Monate gerechnet entspricht der statistische Mittelwert 4944 Franken pro versicherte Person, bevor eine allfällige individuelle Prämienverbilligung berücksichtigt wird.
Welcher Kanton hat 2027 die höchsten Krankenkassenprämien?
Im BAG-Vergleich der mittleren Prämien über alle Altersgruppen liegt das Tessin mit 519.90 Franken pro Monat an der Spitze, gefolgt von Genf mit 508.60 Franken und Basel-Stadt mit 491.30 Franken. Die Werte umfassen unterschiedliche Franchisen und Modelle und entsprechen nicht zwingend der persönlichen Prämie einer einzelnen versicherten Person.
Wo steigen die Prämien prozentual am stärksten?
Den höchsten prozentualen Anstieg weist Jura mit 6,6 Prozent aus. Danach folgen Schaffhausen mit 6,4 Prozent und Solothurn mit 6,0 Prozent. Zürich liegt mit 5,8 Prozent ebenfalls deutlich über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 5,0 Prozent.
Warum ist die Krankenkasse in Zug vergleichsweise günstig?
Der Kanton Zug übernimmt 2026 und 2027 99 Prozent der Kosten stationärer Spitalbehandlungen seiner Bevölkerung. Dadurch müssen die Krankenversicherer nur einen kleinen Teil dieser stationären Kosten über die Prämien finanzieren. Die Regelung ist für diese zwei Jahre vorgesehen.
Bis wann kann die Krankenkasse für 2027 gekündigt werden?
Die Kündigung muss spätestens am 30. November 2026 beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein. Das BAG empfiehlt eine Zustellung spätestens Mitte November per Einschreiben oder A-Post Plus. Versicherer müssen die neue Prämie zuvor spätestens bis 31. Oktober bekannt geben.
Kann eine Krankenkasse eine Person wegen Krankheit ablehnen?
In der obligatorischen Grundversicherung nein. Versicherer müssen versicherungspflichtige Personen in ihrem Tätigkeitsgebiet ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig vom Alter aufnehmen. Bei einer freiwilligen Zusatzversicherung darf der Versicherer dagegen eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Antrag ablehnen oder bestimmte Leistungen ausschliessen.
Was passiert bei Schulden gegenüber der bisherigen Krankenkasse?
Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn Ende Dezember noch Schulden bei der bisherigen Krankenkasse bestehen, für die bis zum 30. November bereits eine Mahnung zugestellt worden ist. Das betrifft nach den Informationen des BAG ausstehende Forderungen, die unter diese gesetzliche Regelung fallen.
Wo lässt sich die genaue Prämie für 2027 prüfen?
Die genaue Prämie hängt unter anderem von Wohnort, Alter, Franchise, Unfalldeckung, Versicherer und Modell ab. Der offizielle Prämienrechner des Bundes auf Priminfo enthält die genehmigten Tarife und ermöglicht einen Vergleich der verfügbaren Angebote am jeweiligen Wohnort.
Warum steigen die Prämien trotz Sparmassnahmen weiter?
Die vom BAG genannten Einsparungen von mehr als zwei Milliarden Franken innerhalb von zehn Jahren stehen einem gleichzeitig steigenden gesamten Leistungsvolumen gegenüber. Für 2027 rechnet der Bund mit einem Kostenplus von 5,0 Prozent; dazu tragen unter anderem mehr Behandlungen, medizinische Innovationen, demografische Veränderungen und höhere Tarife bei.
Verwendete Materialien: Bundesamt für Gesundheit BAG, Medienmitteilung «Krankenkassenprämien steigen durchschnittlich um 5,0 Prozent» vom 29.09.2026, BAG «Kantonale monatliche mittlere Prämien 2026/2027», BAG «Prämien und Kosten: Antworten auf häufige Fragen», Priminfo Prämienrechner des Bundes, Bundesamt für Statistik BFS «Armut und Deprivation 2024», Kanton Zug «Spitalfinanzierung» und Regierungsratsbeschluss zum Kantonsanteil 2026/2027, SRF «Bonjour Tristesse: Willkommen zur jährlichen Prämienexplosion», Blick «So steigen die Krankenkassenprämien in deinem Kanton», Blick «Wenn ich Geld hätte, würde ich mal wieder zum Coiffeur»
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