Teilen Sie dies:

Die Krypto-Regulierung Schweiz steht vor dem grössten Umbau seit dem DLT-Gesetz von 2021: Der Bundesrat will das Finanzinstitutsgesetz um zwei neue Bewilligungen ergänzen, das Zahlungsmittelinstitut für Herausgeber von Stablecoins und das Kryptoinstitut für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Die Vernehmlassung lief vom 22. Oktober 2025 bis 6. Februar 2026, die Botschaft ans Parlament ist laut Staatssekretariat für internationale Finanzfragen frühestens für die zweite Hälfte 2026 geplant, und parallel bereitet die Schweiz den automatischen Austausch von Krypto-Steuerdaten mit 74 Partnerstaaten ab 2027 vor, wie die Redaktion von nume.ch berichtet.

Für Anlegerinnen und Anleger, Krypto-Firmen und Banken ändert sich damit einiges. Stablecoins, die an den Franken oder eine andere staatliche Währung gebunden sind, sollen eine klare gesetzliche Grundlage erhalten, mit Rückzahlungsanspruch, Whitepaper und Schutz der Kundengelder im Konkurs. Krypto-Börsen und Verwahrer sollen eine eigene Bewilligung der Finanzmarktaufsicht FINMA brauchen. Dieser Überblick zeigt, was der Bundesrat vorschlägt, was die Branche kritisiert, was die FINMA bereits verschärft hat, welche Regeln für Steuern und Informationsaustausch gelten und was das für Privatpersonen bedeutet.

Was der Bundesrat bei der Krypto-Regulierung Schweiz plant

Kern der Vorlage ist eine Änderung des Finanzinstitutsgesetzes. Laut Bundesrat sollen damit die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung und die Standortattraktivität verbessert, Risiken eingedämmt und internationale Standards umgesetzt werden.

Zwei neue Bewilligungen im Überblick

PunktZahlungsmittelinstitutKryptoinstitut
Für wenHerausgeber von Stablecoins und ZahlungsdienstleisterAnbieter von Dienstleistungen mit Kryptowerten mit Handelscharakter
Ersetztdie bisherige Fintech-Bewilligungneue Kategorie
Vorbildeigene Regeln mit KundenschutzWertpapierhäuser, aber weniger umfassend
AufsichtFINMAFINMA
BesonderheitGrenze von 100 Millionen Franken Kundengeldern fälltdarf organisiertes Handelssystem für Kryptowerte betreiben

Zeitplan der Vorlage

Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung am 22. Oktober 2025, sie dauerte bis 6. Februar 2026. Laut Faktenblatt des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen soll die Botschaft frühestens in der zweiten Hälfte 2026 ans Parlament gehen. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der Bund noch nicht. Erfahrungsgemäss dauert die Beratung in National- und Ständerat mindestens mehrere Sessionen, danach folgen die Verordnungen.

  • 22. Oktober 2025: Vernehmlassung eröffnet
  • 6. Februar 2026: Ende der Vernehmlassung
  • Frühestens zweite Hälfte 2026: Botschaft ans Parlament
  • Danach: Beratung in beiden Kammern, Verordnungen, Inkrafttreten offen

Was sich für Stablecoins ändern soll

Stablecoins sind Kryptowerte, deren Wert an eine Währung wie den Franken, den Dollar oder den Euro gekoppelt ist. Sie gelten als Brücke zwischen klassischem Geld und Blockchain, weil sie schnelle Zahlungen ohne Kursschwankungen ermöglichen sollen.

Regeln für Herausgeber

Laut Faktenblatt des Bundes dürfen in der Schweiz künftig nur Zahlungsmittelinstitute wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel herausgeben, also Stablecoins, die an eine einzige staatliche Währung gebunden sind. Die Herausgeber müssen den Inhabern einen Rückzahlungsanspruch einräumen und ein Whitepaper veröffentlichen. Die Kundengelder sind im Konkurs des Instituts absonderbar, fallen also nicht in die Konkursmasse. Sie dürfen weder verzinst noch ausgeliehen werden. Der Handel mit solchen Stablecoins auf dem Zweitmarkt wird abgesehen von Verwahrung und Geldwäschereiregeln nicht weiter reguliert.

RegelInhalt laut Vorlage
Wer darf herausgebennur bewilligte Zahlungsmittelinstitute
Bindungan eine einzige staatliche Währung
RückzahlungAnspruch der Inhaber auf Rückzahlung
TransparenzPflicht zum Whitepaper
Kundengelderim Konkurs geschützt, keine Zinsen, keine Ausleihe
Zweitmarktnur Verwahrung und Geldwäscherei geregelt

Was heute schon gilt

Schon nach geltendem Recht behandelt die FINMA Rückzahlungsansprüche von Stablecoin-Inhabern in vielen Fällen als Einlagen nach dem Bankengesetz. Anonyme Stablecoins sind nicht zulässig, und seit 2021 müssen Herausgeber die Identität der Inhaber nach den Geldwäschereiregeln prüfen. Die neue Vorlage soll diese Praxis in eine eigene, klarere Bewilligung überführen und Stablecoins aus der Schweiz international konkurrenzfähiger machen, auch im Vergleich zur EU, wo die Verordnung MiCA seit Ende 2024 vollständig gilt.

Was das Kryptoinstitut für Börsen und Verwahrer bedeutet

Die zweite neue Bewilligung richtet sich an Firmen, die mit Kryptowährungen handeln, sie verwahren oder vermitteln. Für viele Anbieter, die heute nur einer Selbstregulierungsorganisation für Geldwäscherei angeschlossen sind, würde das eine direkte Aufsicht durch die FINMA bedeuten.

Wer eine Bewilligung bräuchte

Das Kryptoinstitut ist laut Faktenblatt für Dienstleistungen mit kryptobasierten Vermögenswerten mit Handelscharakter vorgesehen. Ausgenommen sind Nutzungstoken, Finanzinstrumente, die neuen Zahlungs-Stablecoins und Bankeinlagen. Ausländische Stablecoins fallen dagegen unter die neue Kategorie. Die Anforderungen orientieren sich an jenen für Wertpapierhäuser, sind aber weniger umfassend, weil keine Finanzinstrumente betroffen sind. Ein Kryptoinstitut dürfte zudem ein organisiertes Handelssystem betreiben, auf dem ausschliesslich Kryptowerte mit Handelscharakter gehandelt werden.

  • Betroffen: Krypto-Handel, Verwahrung, Vermittlung
  • Ausgenommen: Nutzungstoken, Finanzinstrumente, Zahlungs-Stablecoins, Bankeinlagen
  • Einbezogen: im Ausland herausgegebene Stablecoins
  • Erlaubt: organisiertes Handelssystem für Kryptowerte

Was das für Kundinnen und Kunden heisst

Für Privatpersonen soll die neue Bewilligung vor allem mehr Schutz bringen. Wer bei einem bewilligten Kryptoinstitut handelt oder Coins verwahren lässt, kann künftig davon ausgehen, dass der Anbieter von der FINMA beaufsichtigt wird, ähnlich wie eine Bank oder ein Wertpapierhaus. Bis die Regeln gelten, bleibt es wichtig, genau zu prüfen, wo man Kryptowährungen kauft, und Anbieter mit Sitz und Aufsicht in der Schweiz oder der EU zu bevorzugen.

Was die Krypto-Branche an der Vorlage kritisiert

Die Branche begrüsst die Vorlage grundsätzlich, fordert aber Nachbesserungen. Vier Verbände haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht: die Swiss Blockchain Federation, die Crypto Valley Association, die Swiss Fintech Association und die Capital Markets and Technology Association.

Bewilligungen in sechs Monaten

Laut finews.ch bezeichnen die Verbände die Bewilligungsverfahren der FINMA als viel zu lang und intransparent. Bewilligungen nach dem Bankengesetz hätten zuletzt 18 bis 24 Monate gedauert. Die Branche fordert, dass die FINMA wie in der EU unter MiCA innerhalb von sechs Monaten nach Eingang eines vollständigen Gesuchs entscheidet. Koordiniert wurde die Stellungnahme von Hans Kuhn, Partner bei Lawside und früherer Chefjurist der Schweizerischen Nationalbank.

«Die vorgeschlagene Regulierung von Kryptoinstituten würde zu einer drastischen Marktbereinigung führen.»

Gemeinsame Stellungnahme von SBF, CVA, SFTA und CMTA, zitiert von Hans Kuhn auf finews.ch

Die wichtigsten Forderungen

ThemaForderung der Verbände
BewilligungsdauerEntscheid innert sechs Monaten wie unter MiCA
Kryptoinstituteweniger strenge Regeln, sonst drohe Marktbereinigung wie in der EU
Aufsichtzweistufig, nur bedeutende Institute direkt bei der FINMA
BankenStablecoins ohne separates Zahlungsmittelinstitut herausgeben dürfen
SanktionenSperren sanktionierter Adressen für alle Stablecoins
AnlegerschutzFinanzdienstleistungsgesetz nur für Anlage-Token

Als Warnung verweisen die Verbände auf die EU, wo von rund 3000 Krypto-Dienstleistern nach Einführung von MiCA nur noch 150 bis 300 lizenzierte Anbieter übrig bleiben könnten. Die Pflicht zu Whitepapers unterstützen sie dagegen ausdrücklich.

Was die FINMA bereits verschärft hat

Auch ohne neues Gesetz hat die Finanzmarktaufsicht ihre Praxis bei Kryptowerten angepasst. Im Jahresbericht 2025 rückt sie den Konsumentenschutz in den Vordergrund.

Konsumentenschutz und Verwahrung

Laut Crypto Valley Journal hält die FINMA im Jahresbericht 2025 fest, dass Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf, Handel und Transfer von Kryptowährungen erhebliche Risiken eingehen. Mit der Aufsichtsmitteilung 01/2026 vom 12. Januar 2026 hat sie zudem die Verwahrung bei ausländischen Drittverwahrern eingeschränkt: Erlaubt ist sie nur noch, wenn dort eine gleichwertige Aufsicht und ein vergleichbarer Konkursschutz bestehen. Laut der Auswertung nutzen 27 von 33 beaufsichtigten Instituten ohnehin keine ausländischen Verwahrer.

Erste DLT-Handelsplattform und Anfragen

Am 18. März 2025 erteilte die FINMA der BX Digital AG die erste Bewilligung als DLT-Handelssystem seit Inkrafttreten des DLT-Gesetzes 2021, rechtskräftig wurde sie am 14. Mai 2025. Die Abwicklung läuft über einen Smart Contract auf der öffentlichen Ethereum-Blockchain. Die Zahl der Fintech- und Krypto-Anfragen bei der FINMA sank von 104 im Jahr 2023 auf 92 im Jahr 2024 und 75 im Jahr 2025.

  • Jahresbericht 2025: Fokus auf Konsumentenschutz
  • Aufsichtsmitteilung 01/2026: strengere Regeln für ausländische Verwahrer
  • BX Digital: erstes DLT-Handelssystem der Schweiz
  • Anonyme Stablecoins: weiterhin nicht zulässig

Was sich bei Steuern und Informationsaustausch ändert

Parallel zur Aufsicht verschärft die Schweiz die Transparenz bei Kryptowerten gegenüber den Steuerbehörden. Das betrifft vor allem Personen mit Konten bei Krypto-Anbietern im In- und Ausland.

Automatischer Austausch ab 2027

Die Schweiz übernimmt den OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte, kurz CARF. Laut Bundesrat ist das Inkrafttreten für 2026 geplant, ein erster Datenaustausch soll 2027 stattfinden. Vorgesehen sind 74 Partnerstaaten, darunter alle EU-Staaten, Grossbritannien und die meisten G20-Staaten, nicht aber die USA, China und Saudi-Arabien. Ausgetauscht wird nur mit Staaten, die ihrerseits interessiert sind und die OECD-Anforderungen erfüllen. Mehr dazu zeigt unser Beitrag zum automatischen Informationsaustausch für Krypto.

PunktCARF in der Schweiz
Inkrafttretenfür 2026 geplant
Erster Datenaustausch2027
Partnerstaaten74, darunter EU, Grossbritannien, meiste G20-Staaten
Nicht dabeiUSA, China, Saudi-Arabien

Wie Kryptowährungen besteuert werden

Für Privatpersonen gilt in der Schweiz: Kryptowährungen sind Vermögen und müssen in der Steuererklärung zum Kurs per 31. Dezember angegeben werden, die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert dafür Jahresendkurse. Kursgewinne aus dem privaten Vermögen sind in der Regel steuerfrei, Erträge aus Staking oder Lending gelten dagegen als Einkommen. Wer sehr häufig handelt oder mit Fremdkapital arbeitet, kann als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden, dann werden Gewinne als Einkommen besteuert. Details zeigt unser Beitrag Kryptowährungen versteuern in der Schweiz 2026.

Krypto-Regulierung Schweiz: Hardware-Wallet in einem Tresorfach
Wer grössere Beträge hält, verwahrt Kryptowährungen oft in einer eigenen Wallet. Symbolbild

Was Privatanleger jetzt beachten sollten

Bis die neuen Gesetze gelten, ändert sich für Privatpersonen im Alltag wenig. Einige Punkte lohnen sich aber schon heute.

Anbieter und Verwahrung prüfen

Wer Kryptowährungen kauft, sollte prüfen, wo der Anbieter seinen Sitz hat und wer ihn beaufsichtigt. Schweizer Banken und Anbieter mit FINMA-Bewilligung oder Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation bieten mehr Sicherheit als unregulierte Plattformen. Bei der Verwahrung gilt: Coins auf einer Börse sind im Konkurs je nach Anbieter nicht immer geschützt. Wer grössere Beträge hält, nutzt eine eigene Wallet und sichert die Wiederherstellungsphrase offline.

  • Sitz und Aufsicht des Anbieters prüfen
  • FINMA-Warnliste vor dem Kauf konsultieren
  • Grössere Beträge in eigener Wallet verwahren
  • Wiederherstellungsphrase offline sichern
  • Bestand per 31. Dezember für die Steuer dokumentieren

Stablecoins richtig einordnen

Stablecoins gelten als stabil, sind aber nicht risikolos. Ihr Wert hängt davon ab, ob der Herausgeber die Rückzahlung tatsächlich garantieren kann. Bis die neue Bewilligung gilt, lohnt sich ein Blick auf das Whitepaper, die Reserven und den Sitz des Herausgebers. Wer Stablecoins nur zum Bezahlen oder Parkieren nutzt, sollte keine grösseren Summen dauerhaft halten.

Wie sich die Schweiz als Krypto-Standort positioniert

Die Schweiz gilt mit dem Crypto Valley in Zug und der Bitcoin-Initiative in Lugano seit Jahren als wichtiger Krypto-Standort. Die neue Regulierung soll diese Position sichern.

Crypto Valley und Lugano

Rund um Zug haben sich seit Mitte der 2010er-Jahre zahlreiche Blockchain-Firmen angesiedelt. In Lugano fand am 23. und 24. Oktober 2026 im Palazzo dei Congressi das Plan B Forum statt, die Stadt positioniert sich seit Jahren als Bitcoin-Stadt. Für beide Standorte ist entscheidend, wie schnell und wie streng die neuen Bewilligungen umgesetzt werden.

Wettbewerb mit der EU

Mit MiCA hat die EU seit Ende 2024 einen einheitlichen Rahmen für Krypto-Dienstleister und Stablecoins. Die Schweiz will mit der Revision des Finanzinstitutsgesetzes nachziehen, ohne die EU-Regeln eins zu eins zu übernehmen. Ob der Standort davon profitiert, hängt laut Branche vor allem von der Dauer der Bewilligungsverfahren und der Höhe der Anforderungen ab.

Was die neuen Regeln für Fintechs und Banken bedeuten

Die Vorlage betrifft nicht nur Krypto-Börsen. Auch Fintechs mit der heutigen Fintech-Bewilligung und Banken, die Stablecoins herausgeben wollen, müssten sich auf neue Vorgaben einstellen.

Fintechs mit der heutigen Bewilligung

Die Fintech-Bewilligung, oft als Bankenlizenz light bezeichnet, erlaubt heute die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis 100 Millionen Franken, sofern diese weder angelegt noch verzinst werden. Diese Grenze soll mit dem Zahlungsmittelinstitut fallen. Gleichzeitig werden die Kundengelder im Konkurs geschützt, was für Kundinnen und Kunden mehr Sicherheit bringt. Bestehende Fintech-Institute müssten ihre Bewilligung in die neue Kategorie überführen, die Details regeln später die Übergangsbestimmungen.

PunktHeuteNach der Vorlage
BewilligungFintech-BewilligungZahlungsmittelinstitut
Obergrenze Kundengelder100 Millionen Frankenkeine
Konkurskein eigenes AbsonderungsrechtKundengelder absonderbar
Verzinsungnicht erlaubtnicht erlaubt

Banken und Stablecoins

Banken verfügen bereits über eine umfassende Bewilligung nach dem Bankengesetz. Nach dem Entwurf müssten sie für die Ausgabe von Zahlungs-Stablecoins dennoch ein separates Zahlungsmittelinstitut gründen. Die Branchenverbände bezeichnen diese Vorgabe laut finews.ch als unverständlich und fordern, dass Banken Stablecoins direkt herausgeben dürfen. Wie das Parlament diese Frage entscheidet, dürfte mitbestimmen, ob grosse Schweizer Banken selbst Franken-Stablecoins lancieren.

Welche Franken-Stablecoins es bereits gibt

Auch ohne neues Gesetz ist der Markt für Stablecoins in Franken in Bewegung. Laut Bitcoin Switzerland News konkurrieren derzeit sieben Projekte um den Franken auf der Blockchain, der Markt ist aber noch sehr klein.

Projekte und Banken

Am 8. April 2026 gaben UBS, PostFinance, Raiffeisen, die Zürcher Kantonalbank, die BCV und Sygnum zusammen mit der Swiss Stablecoin AG eine Sandbox für einen Franken-Stablecoin bekannt. Daneben gibt es den CHFD, dessen Reserven ausschliesslich als Bargeld bei einer Schweizer Bank gehalten werden, und den CHFAU von AllUnity, einem Gemeinschaftsunternehmen rund um DWS, Galaxy und Flow Traders mit Sitz in Frankfurt, der unter der EU-Verordnung MiCA reguliert ist. Ein früher Versuch, der CryptoFranc von Bitcoin Suisse aus dem Jahr 2018, wurde mangels Nachfrage eingestellt.

ProjektHerausgeber oder BeteiligteBesonderheit
Sandbox Franken-StablecoinUBS, PostFinance, Raiffeisen, ZKB, BCV, Sygnum, Swiss Stablecoin AGangekündigt am 8. April 2026
CHFDSchweizer BankenReserven als Bargeld bei einer Schweizer Bank
CHFAUAllUnity, Frankfurtunter MiCA reguliert, laut Quelle Marktführer
CryptoFrancBitcoin Suisse2018 lanciert, eingestellt

Marktgrösse und Rolle der Nationalbank

Alle Franken-Stablecoins zusammen kamen laut CoinGecko Anfang September 2026 auf rund 98 Millionen Dollar, während der weltweite Stablecoin-Markt über 320 Milliarden Dollar gross ist. Der Franken spielt damit auf der Blockchain nur eine Nebenrolle. Die Schweizerische Nationalbank setzt auf digitales Zentralbankgeld für Finanzinstitute: Seit Ende 2023 gibt sie im Pilotprojekt Helvetia Zentralbankgeld auf der SIX Digital Exchange aus, das nur Banken und Finanzinstituten zur Verfügung steht. Das Pilotprojekt läuft mindestens bis Juni 2028. Laut Bitcoin Switzerland News setzt SNB-Vizepräsident Antoine Martin auf digitales Zentralbankgeld für Finanzinstitute, nicht auf einen digitalen Franken für Privatpersonen.

  • Franken-Stablecoins gesamt: rund 98 Millionen Dollar
  • Weltweiter Stablecoin-Markt: über 320 Milliarden Dollar
  • SNB Helvetia: digitales Zentralbankgeld nur für Finanzinstitute
  • Digitaler Franken für Privatpersonen derzeit kein Thema

Häufige Fragen zur Krypto-Regulierung Schweiz

Rund um die Krypto-Regulierung Schweiz tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier die wichtigsten Antworten.

Wann gelten die neuen Krypto-Regeln in der Schweiz

Ein Datum steht noch nicht fest. Die Vernehmlassung endete am 6. Februar 2026, die Botschaft ans Parlament ist frühestens für die zweite Hälfte 2026 geplant.

Was ist ein Zahlungsmittelinstitut

Eine neue Bewilligung für Herausgeber von Stablecoins und Zahlungsdienstleister. Sie soll die bisherige Fintech-Bewilligung ersetzen.

Was ist ein Kryptoinstitut

Eine neue Bewilligung für Firmen, die Dienstleistungen mit Kryptowerten mit Handelscharakter anbieten, etwa Handel und Verwahrung. Sie orientiert sich an den Regeln für Wertpapierhäuser.

Sind Stablecoins in der Schweiz erlaubt

Ja. Schon heute gibt es Stablecoins unter der Aufsicht der FINMA, anonyme Stablecoins sind aber nicht zulässig. Die neue Vorlage soll eine eigene gesetzliche Grundlage schaffen.

Ab wann tauscht die Schweiz Krypto-Steuerdaten aus

Laut Bundesrat ist ein erster Datenaustausch nach dem OECD-Standard CARF für 2027 vorgesehen, mit bis zu 74 Partnerstaaten.

Muss ich Krypto-Gewinne versteuern

Private Kursgewinne sind in der Regel steuerfrei, der Bestand per 31. Dezember unterliegt aber der Vermögenssteuer. Staking-Erträge gelten als Einkommen.

Wie erkenne ich unseriöse Krypto-Anbieter

Ein Blick auf die Warnliste der FINMA hilft. Fehlende Angaben zu Sitz, Aufsicht und Verantwortlichen sind ein Warnsignal.

Gibt es einen Stablecoin in Schweizer Franken

Ja, mehrere. Bekannt sind etwa CHFD und CHFAU, zudem testen UBS, PostFinance, Raiffeisen, ZKB, BCV und Sygnum seit April 2026 in einer Sandbox einen Franken-Stablecoin. Der Markt ist mit rund 98 Millionen Dollar aber klein.

Was passiert mit der Fintech-Bewilligung

Sie soll durch das neue Zahlungsmittelinstitut ersetzt werden. Die heutige Obergrenze von 100 Millionen Franken Kundengeldern würde dabei wegfallen.

Verwendete Materialien: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, Bundesrat, FINMA, finews.ch, Crypto Valley Journal, Bitcoin Switzerland News, CoinGecko, nume.ch

Mehr zu Krypto, Geld und Finanzen finden Sie bei nume.ch, etwa zu Kryptowährungen versteuern in der Schweiz, zum Bitcoin-Kurs in Franken und zu den Neuerungen 2027 in der Schweiz.

Teilen Sie dies: