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Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch, den 8. Oktober, offiziell bestätigt, dass der temporäre Schutzstatus S für ukrainische Staatsbürger mindestens bis zum 4. März 2027 in Kraft bleiben wird. Diese Entscheidung bringt jedoch eine wesentliche Neuerung mit sich: Eine regionale Differenzierung im Umgang mit den Geflüchteten, die sich auf die Frage der Rückkehr auswirkt, berichtet nume.ch unter Berufung auf Blue News.

Die überarbeiteten Bestimmungen, die ab dem 1. November in Kraft treten sollen, sehen einen differenzierten Ansatz bei der Prüfung von Rückkehransinnen vor. Dies bedeutet, dass die Rückkehr in bestimmte Regionen der Ukraine künftig als zumutbar erachtet wird. Betroffen von dieser Regelung sind die westlichen Gebiete: die Oblaste Wolhynien, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi. Für alle übrigen Regionen der Ukraine gelten weiterhin separate und individuelle Anforderungen bezüglich einer möglichen Rückkehr.

Bürger der Ukraine, deren Anspruch auf den Status S aufgrund der neuen Bestimmungen entfällt, haben die Möglichkeit, in der Schweiz ein reguläres Asylgesuch zu stellen. Gleichzeitig wird die Unterstützung und die damit verbundenen Rechte für diejenigen, die ihren Schutzstatus S behalten, unverändert fortgeführt.

Die Entscheidung des Bundesrates trägt den Forderungen des Parlaments Rechnung, das auf eine Unterscheidung zwischen sicheren und unsicheren Regionen innerhalb der Ukraine gedrängt hatte, um eine zumutbare Rückkehrperspektive zu schaffen, wo dies möglich ist.

Der temporäre Schutzstatus, wie er auch in der Europäischen Union gewährt wird, bietet ukrainischen Geflüchteten das Recht auf legalen Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildungsmöglichkeiten sowie soziale Leistungen. Die EU hatte bereits im Sommer die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer ebenfalls bis zum 4. März 2027 beschlossen, woraufhin nun auch die Regierungen einzelner Mitgliedstaaten und die Schweiz entsprechende nationale Anpassungen vornehmen.

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