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Die EU erwägt, Ethanol – den Hauptwirkstoff vieler Hand- und Flächendesinfektionsmittel – als krebserregendeinzustufen. Eine entsprechende Empfehlung liegt dem Europäischen Chemikalienamt (ECHA) vor. Sollte sie umgesetzt werden, wären zahlreiche Produkte im Gesundheitswesen betroffen. Darüber berichtet nume.ch unter Berufung auf Financial Times. Interne Dokumente zeigen, dass Ethanol als Stoff gilt, der das Krebsrisiko sowie Schwangerschaftskomplikationenerhöhen könnte. Damit würde der Einsatz in Krankenhäusern, Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen stark eingeschränkt.

Ethanol seit Jahrzehnten Standard in der EU

Seit den 1990er-Jahren steht Ethanol auf der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel. Es gilt als sicherer Bestandteil von Hygienemitteln, die Infektionen verhindern. Doch laut ECHA-Analyse vom 10. Oktober 2025 wird nun eine Neubewertung vorgenommen, um mögliche Risiken neu zu definieren.

Entscheidung Ende November erwartet

Der zuständige Ausschuss der ECHA tagt vom 24. bis 27. November 2025, um zu entscheiden, ob Ethanol als gesundheitsschädlich eingestuft wird. Danach geht die Empfehlung an die EU-Kommission, die ein mögliches Verbot beschließen könnte.

Gesundheitsexperten warnen: „Händehygiene mit alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln rettet jährlich über 16 Millionen Leben weltweit“, zitiert die Financial Times interne Quellen. Ein Verbot würde die Infektionsprävention in Kliniken erheblich erschweren.

Alternativen sind problematisch

Ersatzstoffe wie Isopropanol gelten als noch giftiger und für den medizinischen Einsatz ungeeignet. Zudem verlängert das Händewaschen mit Seife die Desinfektionszeit deutlich und führt häufiger zu Hautschäden. Laut Studien verbringen Pflegekräfte bis zu 30 Minuten pro Stunde mit Händewaschen, wenn keine Desinfektionsmittel erlaubt sind. Nicole Weiny, EU-Direktorin der International Association for Soaps, Detergents and Maintenance Products, kritisierte den internen Bericht als wissenschaftlich unklar. Die Datenbasis sei bisher nicht veröffentlicht.

Folgen für Industrie und Versorgung

Wird Ethanol offiziell als toxisch eingestuft, dürfen Hersteller nur mit zeitlich befristeten Ausnahmen (maximal fünf Jahre) weiterarbeiten. Diese Genehmigungen müssten einzeln beantragt und geprüft werden – ein teurer und langsamer Prozess. Ethanol kann aus zahlreichen Rohstoffen hergestellt werden, was in Krisenzeiten eine stabile Versorgung ermöglicht. Ein EU-weites Verbot würde diese Flexibilität zerstören und die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln in ganz Europa gefährden.

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