Washington/Brüssel, Juni 2026 – US-Präsident Donald Trump hat europäischen Ländern mit Strafzöllen von 100 Prozent gedroht, falls sie Digitalsteuern gegen grosse amerikanische Technologiekonzerne einführen oder ausweiten. Die Warnung veröffentlichte Trump am Freitag, 26. Juni 2026, auf Truth Social. Sie richtet sich gegen Abgaben, die Plattformen wie Google, Meta, Amazon, Apple oder Microsoft stärker besteuern sollen.
Wie die Redaktion von nume.ch berichtet, kommt die Drohung in einem heiklen Moment: Die EU hatte kurz zuvor weitere Schritte für ein Zollabkommen mit den USA gebilligt. Brüssel weist Trumps Vorwurf zurück und betont, Digitalsteuern seien nicht gegen US-Firmen gerichtet, sondern würden für grosse Unternehmen unabhängig von ihrer Herkunft gelten. Für die Schweiz ist der Streit relevant, weil Schweizer Exporteure, Zulieferer, Tech-Firmen und Finanzplätze stark mit den Märkten der EU und der USA verflochten sind.
Was hat Donald Trump am 26. Juni 2026 angekündigt
Trump erklärte auf Truth Social, jedes Land, das eine Digitalsteuer gegen amerikanische Unternehmen einführe, werde mit einem Zoll von 100 Prozent auf Warenexporte in die USA belegt. Die Massnahme solle nach seiner Darstellung bestehende oder geplante Handelsabkommen überlagern. Die Drohung betrifft damit nicht nur einzelne Produkte. Sie stellt eine pauschale Strafmassnahme gegen Staaten in den Raum, die digitale Dienstleistungen oder digitale Werbeerlöse grosser Plattformen besteuern wollen. Trump nannte keine konkreten Länder. Der politische Fokus liegt jedoch klar auf Europa. Mehrere europäische Staaten haben bereits Digitalsteuern eingeführt oder prüfen neue Abgaben für grosse Plattformunternehmen.
Zentrale Punkte der Drohung
- Trump droht mit 100 Prozent Zoll.
- Betroffen wären Warenexporte in die USA.
- Auslöser wären Digitalsteuern gegen US-Tech-Konzerne.
- Die Drohung richtet sich vor allem gegen europäische Länder.
- Bestehende Zollabkommen sollen laut Trump dadurch nicht schützen.
Warum sind Digitalsteuern seit Jahren ein Streitpunkt zwischen Europa und den USA
Die Debatte über Digitalsteuern begann nicht erst mit Donald Trump. Seit Jahren kritisieren europäische Regierungen, dass internationale Technologiekonzerne in Europa Milliardenumsätze erzielen, ihre Steuerlast jedoch durch internationale Unternehmensstrukturen deutlich senken können. Besonders häufig betrifft dies Einnahmen aus Onlinewerbung, digitalen Plattformen, Cloud-Diensten, App-Stores und der Vermittlung digitaler Dienstleistungen. Während klassische Unternehmen ihre Gewinne dort versteuern, wo sie produzieren oder Niederlassungen unterhalten, werden digitale Geschäftsmodelle oft über internationale Konzernstrukturen abgewickelt.
Vor allem Frankreich, Italien, Spanien und Österreich argumentieren deshalb, dass die bisherige internationale Unternehmensbesteuerung nicht mehr zu einer digitalen Wirtschaft passt. Nach ihrer Auffassung entstehen erhebliche wirtschaftliche Werte dort, wo Millionen Nutzer Werbung sehen, Daten erzeugen oder digitale Dienstleistungen nutzen. Deshalb sollen auch Teile dieser Umsätze im jeweiligen Markt besteuert werden.
Washington lehnt diesen Ansatz seit Jahren ab. Die US-Regierung sieht darin eine gezielte Belastung amerikanischer Unternehmen, weil der globale Digitalmarkt überwiegend von Konzernen aus den Vereinigten Staaten dominiert wird. Betroffen wären insbesondere Google, Meta, Amazon, Apple und Microsoft. Aus amerikanischer Sicht handelt es sich deshalb weniger um eine allgemeine Steuerreform als vielmehr um Sonderabgaben gegen US-Unternehmen.
Welche Staaten haben bereits Digitalsteuern eingeführt
Obwohl Donald Trump in seiner Erklärung keine einzelnen Länder nannte, richtet sich die aktuelle Debatte vor allem gegen europäische Staaten, die bereits Digitalsteuern eingeführt haben oder entsprechende Modelle prüfen. Frankreich gehörte zu den ersten Ländern Europas mit einer eigenen Digitalsteuer. Besteuert werden dort unter anderem digitale Werbeeinnahmen sowie bestimmte Plattformumsätze grosser internationaler Internetunternehmen. Italien und Spanien verfolgen vergleichbare Modelle. Beide Länder verlangen Abgaben auf bestimmte digitale Dienstleistungen grosser Plattformbetreiber, wenn festgelegte Umsatzgrenzen überschritten werden.
Grossbritannien erhebt trotz des EU-Austritts seit 2020 eine Digital Services Tax. Die Steuer betrifft internationale Digitalkonzerne mit hohen weltweiten Umsätzen und bedeutenden Einnahmen auf dem britischen Markt. Gerade Grossbritannien stand deshalb bereits während Trumps erster Amtszeit mehrfach im Mittelpunkt amerikanischer Kritik. Auch Österreich gilt als wichtiger Referenzfall im deutschsprachigen Raum. Dort müssen grosse Onlineplattformen seit 2020 fünf Prozent ihrer inländischen Online-Werbeerlöse versteuern. Dieses Modell wird in Deutschland regelmässig als Beispiel für eine mögliche nationale Lösung diskutiert.
Warum wird auch in Deutschland erneut über eine Digitalabgabe diskutiert?
In Deutschland wird seit mehreren Jahren darüber diskutiert, wie internationale Plattformunternehmen stärker an der Finanzierung des Medien- und Wirtschaftsstandorts beteiligt werden können. Nach der jüngsten Zoll-Drohung verteidigte Medienstaatsminister Wolfram Weimer seine Position erneut.
„Uns geht es nicht um einseitige Diskriminierungen von US-Firmen, sondern um faire Wettbewerbsbedingungen und einen vielfältigen Medienmarkt für alle“, sagte Weimer gegenüber ntv am 27. Juni 2026.
Zugleich machte er deutlich, dass Regulierung und Handel nicht miteinander vermischt werden sollten. „Die Medienregulierung großer Plattformen sollte kein handelspolitisches Thema werden“, erklärte Weimer ebenfalls gegenüber ntv. Hinter dieser Diskussion steht ein grundlegender Strukturwandel des Medienmarktes. Immer grössere Teile der digitalen Werbeeinnahmen fliessen zu internationalen Plattformen, während klassische Medienunternehmen sinkende Werbeerlöse und steigenden wirtschaftlichen Druck verzeichnen. Befürworter einer Plattformabgabe sehen darin einen möglichen Beitrag zur Finanzierung journalistischer Angebote. Kritiker warnen dagegen vor internationalen Handelskonflikten und möglichen Gegenmassnahmen der USA.
Warum weist die EU Trumps Vorwürfe zurück
Die Europäische Kommission betont, dass nationale oder europäische Digitalsteuern keine gezielten Strafmassnahmen gegen amerikanische Unternehmen darstellen sollen. Entscheidend sei nicht die Herkunft eines Unternehmens, sondern dessen wirtschaftliche Tätigkeit und Umsatzgrösse.
Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte am 27. Juni 2026, entsprechende Steuern würden „gleichermaßen für alle großen Unternehmen“ gelten, unabhängig von ihrem Herkunftsland. Gleichzeitig machte Brüssel deutlich, dass die Europäische Union ihre regulatorische Eigenständigkeit verteidigen werde. „Sollten solche Maßnahmen ergriffen werden, wird die EU rasch und entschlossen reagieren, um ihre Rechte und ihre regulatorische Autonomie zu verteidigen“, erklärte der Sprecher weiter.
Damit macht die EU deutlich, dass sie ihre Steuerpolitik nicht an mögliche Zoll-Drohungen der Vereinigten Staaten koppeln will. Aus Sicht der Europäischen Kommission gehört die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle zur Souveränität der Mitgliedstaaten beziehungsweise der Europäischen Union.
Warum kommt Trumps Drohung ausgerechnet jetzt
Der Zeitpunkt gilt als politisch besonders sensibel. Erst wenige Tage zuvor hatten die EU-Mitgliedstaaten weitere Schritte zur Umsetzung eines Handelsabkommens mit den Vereinigten Staaten unterstützt. Ziel war unter anderem der Abbau bestimmter Industriezölle sowie ein erleichterter Marktzugang für einzelne amerikanische Agrar- und Fischereiprodukte. Die jetzige Drohung könnte diese Annäherung erheblich belasten. Sollte Washington tatsächlich neue Strafzölle einführen, könnte die Europäische Union ihrerseits bereits vereinbarte Zollerleichterungen aussetzen. Genau ein solcher Schutzmechanismus wurde während der Verhandlungen ausdrücklich vorgesehen, um auf mögliche Verstösse gegen das Abkommen reagieren zu können.
Welche Folgen hätte ein neuer Zollkonflikt für die Schweiz
Die Schweiz gehört weder zur Europäischen Union noch zu deren Zollunion. Trotzdem wäre sie von einer Eskalation zwischen Washington und Brüssel wirtschaftlich betroffen. Schweizer Unternehmen sind eng in europäische Lieferketten eingebunden und beliefern sowohl EU-Unternehmen als auch amerikanische Kunden.
Besonders exportorientierte Branchen wie Maschinenbau, Präzisionstechnik, Chemie, Pharma, Medizintechnik sowie Teile der Lebensmittelindustrie könnten indirekte Auswirkungen spüren. Werden europäische Produkte durch zusätzliche US-Zölle teurer oder Lieferketten verändert, betrifft dies häufig auch Schweizer Zulieferbetriebe. Hinzu kommt die Bedeutung der Schweiz als internationaler Finanz- und Unternehmensstandort. Handelskonflikte führen häufig zu grösserer Unsicherheit an den Kapitalmärkten, verzögern Investitionen und erschweren langfristige Unternehmensplanungen. Für exportorientierte Volkswirtschaften wie die Schweiz können solche Unsicherheiten erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar Ziel neuer Strafzölle sind.
Kann Donald Trump einen 100-Prozent-Zoll sofort verhängen
Politisch ist Trumps Ankündigung eindeutig formuliert, rechtlich bleibt ihre Umsetzung jedoch kompliziert. Nach mehreren gerichtlichen Niederlagen stützt sich die US-Regierung zunehmend auf handelsrechtliche Untersuchungen wegen mutmasslich unfairer Handelspraktiken. Grundlage dafür ist unter anderem Section 301 des Trade Act von 1974. Bereits während früherer Streitigkeiten über europäische Digitalsteuern hatten die Vereinigten Staaten entsprechende Untersuchungen gegen Frankreich, Spanien, Italien, Österreich und weitere Staaten eingeleitet. Erst nach Abschluss solcher Verfahren können neue Strafzölle rechtlich begründet werden.
Ob pauschale Strafzölle von 100 Prozent gegen sämtliche Waren eines europäischen Landes kurzfristig tatsächlich umgesetzt werden könnten, ist derzeit offen. Zudem liegt die Handelspolitik der EU ausschliesslich bei der Europäischen Union und nicht bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Eine Eskalation würde daher voraussichtlich den gesamten transatlantischen Handel betreffen und nicht nur einzelne nationale Regierungen.
Fragen und Antworten zur Digitalsteuer und Trumps Zoll-Drohung

Was hat Donald Trump genau angedroht?
Donald Trump hat am 26. Juni 2026 mit Strafzöllen von 100 Prozent gedroht, falls Länder Digitalsteuern gegen grosse US-Technologiekonzerne einführen oder ausweiten. Betroffen wären nach seiner Darstellung Warenexporte in die USA. Die Drohung richtet sich vor allem gegen Staaten, die Google, Meta, Amazon, Apple oder Microsoft stärker besteuern wollen.
Warum geht es um 100 Prozent Zoll?
100 Prozent Zoll bedeutet: Eine Ware könnte sich beim Import in die USA rechnerisch massiv verteuern. Wird ein Produkt für 10'000 Franken exportiert, könnten zusätzlich 10'000 Franken Zoll anfallen. Für Unternehmen wäre das ein harter Wettbewerbsnachteil, weil Produkte im US-Markt deutlich teurer würden.
Welche Unternehmen stehen im Zentrum?
Im Zentrum stehen vor allem Google, Meta, Amazon, Apple und Microsoft. Diese Konzerne erzielen in Europa hohe Umsätze mit Onlinewerbung, Plattformdiensten, App-Stores, Cloud-Angeboten, Datenökonomie und digitalen Marktplätzen.
Welche Länder haben bereits Digitalsteuern?
Frankreich, Italien, Spanien, Grossbritannien und Österreich gehören zu den wichtigsten Beispielen. Österreich erhebt seit 2020 eine Digitalsteuer auf Onlinewerbung. Grossbritannien führte ebenfalls 2020 eine Digital Services Tax ein.
Was ist der Kern des Streits?
Der Streit dreht sich um die Frage, wo digitale Gewinne besteuert werden sollen. Europäische Staaten sagen: Grosse Plattformen verdienen Geld mit Nutzern, Daten und Werbung in Europa und sollen dort stärker zahlen. Die USA sagen: Solche Abgaben treffen vor allem amerikanische Firmen und wirken wie Sondersteuern gegen US-Konzerne.
Was sagt die EU dazu?
Die EU weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Brüssel argumentiert, Digitalsteuern würden für alle grossen Unternehmen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft. Die EU-Kommission kündigte an, im Fall amerikanischer Strafmassnahmen „rasch und entschlossen“ zu reagieren.
Warum betrifft das die Schweiz?
Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, aber eng mit EU- und US-Märkten verbunden. Schweizer Exporteure, Zulieferer, Pharma-, Maschinenbau-, Medtech- und Tech-Firmen könnten indirekt betroffen sein, wenn Lieferketten teurer werden oder Unternehmen Investitionen verschieben.
Welche Branchen in der Schweiz müssten besonders aufpassen?
Besonders aufmerksam müssten Maschinenbau, Pharma, Chemie, Medizintechnik, Präzisionstechnik, Uhrenindustrie, Logistik, digitale Werbung, Medienhäuser und Cloud-Kunden sein. Diese Branchen hängen stark von stabilen internationalen Märkten und planbaren Handelsregeln ab.
Kann Trump solche Zölle sofort einführen?
Politisch droht Trump mit sofortigen Zöllen. Rechtlich ist das komplizierter. Die USA könnten Handelsuntersuchungen wegen unfairer Praktiken einleiten, etwa auf Basis des Trade Act von 1974. Ob ein pauschaler 100-Prozent-Zoll auf alle Waren sofort rechtlich haltbar wäre, ist offen.
Warum ist der Zeitpunkt so heikel?
Die Drohung kommt kurz nach Fortschritten beim EU-USA-Zollabkommen. Die EU hatte Schritte unterstützt, um Zölle auf bestimmte US-Industriegüter abzubauen und amerikanischen Agrar- sowie Meeresprodukten besseren Zugang zu geben. Trumps Drohung setzt diese Annäherung erneut unter Druck.
Was könnte als Nächstes passieren?
Möglich sind US-Handelsuntersuchungen, neue Strafzölle, EU-Gegenmassnahmen, ausgesetzte Zollzugeständnisse oder neue Verhandlungen. Für Unternehmen zählt bereits die Unsicherheit, weil sie Preise, Lieferketten und Investitionen beeinflussen kann.
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