Die Verkehrswende im Kanton Zürich nimmt Fahrt auf – allerdings nicht ohne Nebenwirkungen. Während der Anteil an Elektrofahrzeugen unter Neuzulassungen schweizweit in Zürich am höchsten ist, geraten gleichzeitig die öffentlichen Finanzen unter Druck. Der Grund: Elektroautos sind bislang von der kantonalen Verkehrsabgabe befreit – was zu wachsenden Defiziten im Strassenfonds führt.
Eine bürgerliche Allianz aus SVP, FDP und Mitte will deshalb eine neue, gewichtsbemessene Abgabe für Elektroautos einführen. Die Massnahme soll helfen, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur langfristig zu sichern – darüber berichtet NUME.ch unter Berufung auf Zürich24.
Rekord bei E-Autos – und Einnahmeausfälle
Im Kanton Zürich lag der Anteil von E-Autos unter Neuwagen zuletzt bei über 25 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Kanton der Schweiz. Doch mit diesem Wandel geht ein strukturelles Problem einher: Der Strassenfonds, der Unterhalt und Ausbau des kantonalen Strassennetzes finanziert, verliert zunehmend Einnahmen, da Elektrofahrzeuge bisher von der Verkehrsabgabe befreit sind.
Ein Bericht des Regierungsrats warnte bereits 2022 vor einer drohenden Verschuldung des Fonds, die sich bis 2040 drastisch verschärfen könnte, sollten keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Die bürgerliche Allianz sieht nun akuten Handlungsbedarf.
Vorschlag: Abgabe nach Gewicht – aber moderat
Die geplante Lösung sieht vor, dass Elektroautos künftig nach ihrem Gesamtgewicht besteuert werden – allerdings zu reduzierten Sätzen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Marc Bourgeois, FDP-Kantonsrat und selbst Elektroautobesitzer, erklärt:
„Es geht nicht um eine Strafe für E-Mobilität. Aber wer unsere Strassen nutzt, muss sich auch fair an den Kosten beteiligen.“
Die Abgabe könnte demnach in rund drei Jahren eingeführt werden, als Übergangslösung bis zur Umsetzung einer nationalen Steuerreform durch den Bund. Für besonders schwere Modelle wie SUV-Typen von Tesla würde der Beitrag entsprechend höher ausfallen.
Linke Parteien warnen vor klimapolitischem Rückschritt
Der Vorstoss stösst auf Widerstand aus dem linken und grünliberalen Lager. Grüne, SP, GLP und EVP kritisieren die geplante Abgabe als ökologisch und politisch kurzsichtig.
SP-Kantonsrätin Anna Keller forderte im Tages-Anzeiger, dass: „die Verkehrswende nicht durch neue Gebühren konterkariert wird. Viel wichtiger wären Investitionen in Ladeinfrastruktur und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs.“
Die GLP zeigt sich offen für eine moderate Beteiligung von E-Autos – allerdings nur, wenn gleichzeitig Fahrzeuge mit fossilen Antrieben deutlich stärker belastet werden. Die Grünen hingegen lehnen den Vorstoss ab, da er keinen klaren Lenkungseffekt zugunsten von energieeffizienten Fahrzeugen biete.
Bund plant erst ab 2030 – Zürich will vorangehen
Auch auf Bundesebene wird derzeit an einer Reform der Mobilitätsbesteuerung gearbeitet. Verkehrsminister Albert Röstikündigte an, Modelle wie eine kilometerabhängige Abgabe oder eine Stromsteuer für E-Fahrzeuge zu prüfen. Ein landesweites System könnte jedoch frühestens ab 2030 eingeführt werden.
Bis dahin obliegt es den Kantonen, eigene Lösungen zu entwickeln. Zürich will mit dem Vorstoss eine politische und finanzielle Übergangslösung schaffen – und hofft auf eine konstruktive Debatte im Kantonsrat.
Zwischen Klimaziel und Finanzierungspflicht
Die Diskussion um die E-Abgabe zeigt exemplarisch, wie komplex die Steuerung der Verkehrswende ist. Während Elektroautos zentrale Elemente der Klimapolitik bleiben, stellen sie zugleich neue Herausforderungen für staatliche Budgets dar. Die Zürcher Initiative ist ein Versuch, beide Realitäten miteinander zu versöhnen.
Übersicht der Positionen
Thema | Bürgerliche Allianz (SVP, FDP, Mitte) | Linke und GLP |
---|---|---|
Hintergrund | Einnahmeausfälle im Strassenfonds | Anerkennung des Problems, andere Lösungsansätze |
Kernforderung | Gewichtsgestaffelte Abgabe für E-Autos | Differenzierte, ökologische Besteuerung |
Zeitplan | Einführung in ca. drei Jahren | Diskussion offen, Reform nicht ausgeschlossen |
Langfristige Lösung | Übergang bis zur nationalen Mobilitätssteuer (ab 2030) | Bundeslösung bevorzugt, kantonale Abgabe kritisch |
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