Die AHV-Mehrwertsteuer ist die teuerste Frage auf dem Stimmzettel vom 29. November 2026: Volk und Stände entscheiden, ob der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 8,1 auf 8,5 Prozent und der Sondersatz für Beherbergung von 3,8 auf 4,0 Prozent steigt, um die 13. AHV-Rente mitzufinanzieren. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent für Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen und Bücher bleibt unverändert. Die höheren Sätze würden frühestens Anfang 2028 gelten, sie sind nicht befristet und sollen der AHV ab 2029 rund 1,4 bis 1,5 Milliarden Franken pro Jahr bringen, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Eidgenössische Departement des Innern schreiben. Weil die Steuersätze in der Bundesverfassung stehen, ist die Abstimmung obligatorisch und braucht das doppelte Mehr. Wie die Redaktion von nume.ch berichtet, wird die 13. AHV-Rente im Dezember 2026 so oder so ausbezahlt: Es geht am 29. November nicht um das Ob, sondern um das Wie der Finanzierung.
Für Haushalte in Zürich und der ganzen Schweiz bleibt die direkte Mehrbelastung überschaubar, aber sie ist spürbar. Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt, dass ein durchschnittlicher Haushalt rund 15 Franken pro Monat mehr bezahlen würde, Haushalte mit tiefem Einkommen etwa 7 Franken, mittlere Einkommen etwa 13 Franken und hohe Einkommen rund 28 Franken. Wer im Monat 2000 Franken für Waren und Dienstleistungen zum Normalsatz ausgibt, zahlt rechnerisch etwa 7.40 Franken mehr, also knapp 90 Franken im Jahr. Ein Restaurantbesuch für 100 Franken würde um 37 Rappen teurer, ein Velo für 1000 Franken um 3.70 Franken, der Wocheneinkauf im Supermarkt dagegen gar nicht. Gleichzeitig ist die Rechnung für die AHV gross: Die 13. Rente kostet im ersten Jahr rund 4,2 Milliarden Franken und ab 2035 über 5 Milliarden jährlich. Ohne neue Einnahmen wächst das jährliche Defizit der AHV bis 2035 auf fast 5 Milliarden Franken, mit der AHV-Mehrwertsteuer auf rund 3 Milliarden. Eine Lücke bleibt also auch bei einem Ja, und genau darum dreht sich der Abstimmungskampf.
Inhaltsverzeichnis
Was sich bei der AHV-Mehrwertsteuer konkret ändert
Die Vorlage verändert drei Zahlen in der Bundesverfassung, aber nur zwei davon steigen. Wer verstehen will, was ein Ja im Alltag bedeutet, muss die drei Sätze auseinanderhalten.
Die Sätze im Überblick
| Satz | Heute | Bei einem Ja | Betrifft |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | 8,5 % | die meisten Waren und Dienstleistungen, Restaurant, Elektronik, Kleider, Handwerker |
| Sondersatz Beherbergung | 3,8 % | 4,0 % | Hotelübernachtungen inklusive Frühstück |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | 2,6 % | Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Bücher |
Die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte beim Normalsatz entspricht einer Preissteigerung von rund 0,37 Prozent auf dem Endpreis, sofern der Handel sie vollständig weitergibt. Bei Hotelübernachtungen beträgt der Aufschlag knapp 0,2 Prozent.
Ab wann und wie lange
Die höheren Sätze könnten frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. In den Jahren 2026 und 2027 wird die 13. Rente ohne zusätzliche Finanzierung aus dem AHV-Fonds bezahlt. Die Erhöhung ist nicht befristet. Sie gilt so lange, bis Parlament und Volk die Sätze erneut ändern.
Warum die 13. AHV-Rente Geld braucht
Das Stimmvolk hat die 13. AHV-Rente im März 2024 angenommen, ohne dass die Initiative eine Finanzierung festlegte. Diese Lücke soll die Vorlage nun teilweise schliessen.
Was die 13. Rente bringt und kostet
| Punkt | Zahl |
|---|---|
| Erste Auszahlung | Dezember 2026 |
| Bezügerinnen und Bezüger | rund 2,6 Millionen |
| Maximaler Zuschlag Einzelperson | 2520 Franken pro Jahr |
| Maximaler Zuschlag Ehepaar | 3780 Franken pro Jahr |
| Kosten im ersten Jahr | rund 4,2 Milliarden Franken |
| Kosten ab 2035 | über 5 Milliarden Franken pro Jahr |
Die 13. Rente wird einmal jährlich im Dezember ausbezahlt, zusätzlich zur Dezemberrente. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält den Zuschlag ebenfalls, er wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als Einkommen angerechnet.
Die finanzielle Lage der AHV
Bereits 2026 übersteigen die Ausgaben der AHV die Einnahmen um mehr als eine Milliarde Franken. Ohne Gegenmassnahmen wächst das Defizit bis 2035 auf fast 5 Milliarden pro Jahr, und der AHV-Fonds würde auf rund 50 Prozent einer Jahresausgabe sinken. Mit der AHV-Mehrwertsteuer läge das Defizit 2035 bei rund 3 Milliarden, und der Fonds hielte knapp 70 Prozent einer Jahresausgabe, schreibt das BSV.
«Ohne zusätzliche Einnahmen gerät die AHV finanziell zunehmend in Schieflage»
(Bundesrat und Parlament, Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern zur Abstimmung vom 29. November 2026)

Was die AHV-Mehrwertsteuer im Alltag kostet
Wie stark ein Haushalt betroffen ist, hängt davon ab, wie viel er für Güter zum Normalsatz ausgibt. Lebensmittel und Medikamente bleiben aussen vor, Restaurant, Elektronik, Kleider und Dienstleistungen nicht.
Beispiele aus dem Alltag
| Einkauf | Preis heute | Mehrkosten bei einem Ja |
|---|---|---|
| Abendessen für zwei im Restaurant | 100 Franken | plus 37 Rappen |
| Neues Velo | 1000 Franken | plus 3.70 Franken |
| Zwei Hotelnächte | 200 Franken | plus 39 Rappen |
| Wocheneinkauf Lebensmittel | 150 Franken | unverändert |
| Smartphone | 800 Franken | plus 2.96 Franken |
| Handwerkerrechnung | 2500 Franken | plus 9.25 Franken |
Belastung nach Einkommen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung rechnet für einen Durchschnittshaushalt mit rund 15 Franken pro Monat. Haushalte mit tiefem Einkommen zahlen etwa 7 Franken, mittlere Einkommen etwa 13 Franken, hohe Einkommen rund 28 Franken mehr pro Monat. Der Gewerkschaftsbund schätzt die Mehrbelastung auf 5 bis 10 Franken pro Person und Monat. Wer viel auswärts isst, häufig Elektronik kauft oder grössere Renovationen plant, liegt über dem Durchschnitt. Wer vor allem Lebensmittel und Mieten bezahlt, liegt darunter, denn Wohnungsmieten unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Was die AHV-Mehrwertsteuer für Zürich, Gastronomie und Tourismus bedeutet
Für Betriebe ist die Erhöhung nicht nur eine Preisfrage, sondern auch ein Aufwand: Kassensysteme, Preisschilder, Menükarten, Offerten und Buchhaltung müssen auf den Stichtag umgestellt werden. Das kennen viele Firmen von der letzten Erhöhung Anfang 2024, als der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent stieg.
Restaurants, Bars und Detailhandel
Restaurants und Bars rechnen zum Normalsatz ab, Take-away-Speisen dagegen zum reduzierten Satz von 2,6 Prozent. Bei einem Ja würde die Lücke zwischen Essen im Lokal und Essen zum Mitnehmen also grösser: von heute 5,5 auf 5,9 Prozentpunkte. Gastrobetriebe in der Stadt Zürich stehen ohnehin unter Druck durch hohe Mieten, Personalkosten und Energiepreise. Ob sie die 0,4 Prozentpunkte voll weitergeben oder runde Preise beibehalten und die Marge schmälern, entscheidet jeder Betrieb selbst. Im Detailhandel betrifft die Erhöhung vor allem Non-Food: Kleider, Elektronik, Möbel, Haushaltsgeräte, Kosmetik und Reinigungsmittel. Lebensmittel und Getränke ohne Alkohol bleiben beim reduzierten Satz, alkoholische Getränke unterliegen dem Normalsatz.
Hotels und Tourismus
Für Hotels steigt der Sondersatz von 3,8 auf 4,0 Prozent. Der Sondersatz gilt nur für die Übernachtung mit Frühstück, Restaurantleistungen im Hotel, Spa und Minibar werden zum Normalsatz abgerechnet. Für eine Familie, die in den Sportferien eine Woche im Wallis oder Graubünden für 2000 Franken bucht, macht der Unterschied knapp 4 Franken aus. Branchenverbände warnen dennoch vor jedem Aufschlag, weil die Schweiz im Vergleich mit Österreich, Italien und Frankreich bereits als teuer gilt. Andererseits liegt der Schweizer Normalsatz auch nach einer Erhöhung weit unter den Sätzen der Nachbarländer: Deutschland erhebt 19 Prozent, Österreich und Frankreich 20 Prozent, Italien 22 Prozent.
| Land | Normalsatz Mehrwertsteuer |
|---|---|
| Schweiz heute | 8,1 % |
| Schweiz bei einem Ja | 8,5 % |
| Deutschland | 19 % |
| Österreich | 20 % |
| Frankreich | 20 % |
| Italien | 22 % |
Welche Alternativen zur Mehrwertsteuer diskutiert wurden
Die AHV-Mehrwertsteuer war nicht der einzige Weg, der im Parlament zur Diskussion stand. Gerade weil die Abstimmung knapp werden könnte, lohnt sich ein Blick auf die Varianten, die auf dem Tisch lagen.
Lohnbeiträge und Bundeskasse
Im Parlament wurde auch eine Kombination aus höheren Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer diskutiert. Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden bezahlt und belasten nur die Erwerbstätigen. Die Mehrwertsteuer trifft dagegen alle, auch Rentnerinnen und Rentner, Touristen und Grenzgängerinnen beim Einkauf in der Schweiz. Im Nationalrat scheiterte die Lohnvariante mit 96 zu 98 Stimmen. Die SVP will die 13. Rente über Einsparungen im Bundeshaushalt finanzieren. Auch eine Finanzierung über Gewinne der Schweizerischen Nationalbank wurde diskutiert, gilt aber wegen der stark schwankenden Ausschüttungen als unsicher.
Die nächste AHV-Reform
Unabhängig vom Ergebnis am 29. November arbeitet der Bundesrat an der nächsten grossen Reform, die die AHV über 2030 hinaus stabilisieren soll. Dabei geht es um strukturelle Fragen wie die Flexibilisierung des Rentenalters, die Plafonierung der Ehepaarrenten und weitere Einnahmequellen. Auch die Ehepaare-Initiative, über die am selben Tag abgestimmt wird, betrifft die Finanzierung der Altersvorsorge. Ein Ja zur AHV-Mehrwertsteuer würde der Politik Zeit verschaffen, ein Nein den Druck auf diese Reform erhöhen.
Wer dafür ist und wer dagegen
Die Fronten verlaufen nicht nur zwischen links und rechts. Auch im linken Lager gibt es Widerstand, weil die Mehrwertsteuer als unsozial gilt.
Die Befürworter
- Bundesrat und Parlamentsmehrheit
- SP, Grüne, Mitte und GLP
- Schweizerischer Gewerkschaftsbund
- Hauptargument: Wer die 13. Rente beschliesst, muss sie auch bezahlen.
- Weitere Argumente: Alle Generationen tragen die Kosten mit, Lebensmittel und Medikamente bleiben ausgenommen.
Die Gegner
- FDP, SVP und Schweizerischer Gewerbeverband
- Teile der Linken wie die Juso, der VPOD und die SP Genf, die Lohnbeiträge bevorzugt hätten
- Die FDP spricht von einem «Mehrwertsteuer-Schwindel» und fordert eine umfassende AHV-Reform mit einem moderat höheren Rentenalter.
- Die SVP will Einsparungen im Bundeshaushalt, etwa im Asylbereich und bei der Entwicklungshilfe.
- Eine von der FDP in Auftrag gegebene Studie beziffert die Belastung der Wirtschaft auf 3,6 Milliarden Franken über zehn Jahre.
Abstimmung, Mehrheiten und was bei einem Nein passiert
Da die Mehrwertsteuersätze in der Bundesverfassung verankert sind, kommt die Vorlage automatisch vors Volk. Ein Referendum war nicht nötig.
Das doppelte Mehr
| Schritt | Detail |
|---|---|
| Nationalrat | 108 zu 85 Stimmen |
| Ständerat | 28 zu 13 Stimmen |
| Abstimmung | obligatorisch, Volk und Stände |
| Erforderlich | Mehrheit der Stimmenden und Mehrheit der Kantone |
| Umfrage Sotomo, Februar 2026 | zwei Drittel gegen eine höhere MWST für die Altersvorsorge |
Sagt das Volk Ja, aber die Mehrheit der Kantone Nein, ist die Vorlage abgelehnt. Im Nationalrat scheiterte ein Antrag auf höhere Lohnbeiträge knapp mit 96 zu 98 Stimmen.
Was bei einem Nein geschieht
Die 13. Rente wird auch bei einem Nein weiter ausbezahlt, denn sie steht seit der Abstimmung von 2024 in der Verfassung. Die Kosten würden dann den AHV-Fonds stärker belasten, und Bundesrat und Parlament müssten eine andere Finanzierung suchen, etwa über Lohnbeiträge oder im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform, die auch das Rentenalter betreffen könnte.
Was Stimmberechtigte jetzt wissen sollten
Die Abstimmungsunterlagen sind in den Gemeinden verschickt worden. Wer brieflich abstimmen will, sollte das Couvert rechtzeitig aufgeben.
Praktische Hinweise
- Abstimmungssonntag ist der 29. November 2026, die Urnen schliessen in den meisten Gemeinden um 12 Uhr.
- Brieflich Stimmende sollten das Couvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag mit A-Post einwerfen.
- Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen, sonst ist die Stimme ungültig.
- Am selben Tag wird auch über die Feuerwerksinitiative, die Ehepaare-Initiative und das Kriegsmaterialgesetz abgestimmt.
- Die offiziellen Erläuterungen des Bundesrats stehen in der Abstimmungsbroschüre und auf der Abstimmungsseite des Bundes.
Rentnerinnen und Rentner
Für heutige Rentnerinnen und Rentner ändert sich bei einem Ja zur AHV-Mehrwertsteuer vor allem der Preis im Laden: Sie zahlen wie alle die höhere Mehrwertsteuer ab 2028, erhalten aber die 13. Rente unabhängig vom Ausgang. Für Erwerbstätige bleibt der Lohnabzug für die AHV unverändert.
Welche Einkäufe zum Normalsatz zählen und welche nicht
Wer abschätzen will, wie stark ihn die AHV-Mehrwertsteuer trifft, sollte zuerst das eigene Budget nach Steuersätzen sortieren. Das klingt nach Buchhaltung, dauert aber nur ein paar Minuten. Und es zeigt schnell, dass ein grosser Teil der monatlichen Ausgaben gar nicht betroffen ist.
Diese Ausgaben würden teurer
Zum Normalsatz von heute 8,1 Prozent gehören die meisten Waren und Dienstleistungen ausserhalb des Supermarktregals. Genau diese Posten würden bei einem Ja um rund 0,37 Prozent teurer.
- Essen und Trinken im Restaurant, in der Bar, in der Kantine mit Bedienung
- Alkoholische Getränke, auch im Detailhandel
- Kleider, Schuhe, Sportartikel, Spielwaren
- Elektronik, Haushaltsgeräte, Möbel, Werkzeug
- Coiffeur, Kosmetik, Fitnesscenter-Abos
- Handwerkerleistungen, Reparaturen, Autoservice
- Benzin, Diesel und Strom
- Telekom-Abos für Handy und Internet
- Öffentlicher Verkehr, also auch Billette und Abos
Gerade die letzten Punkte gehen gerne vergessen. Strom, Treibstoff, Handy-Abo und ÖV laufen jeden Monat mit, ohne dass man an die Mehrwertsteuer denkt. Wer pendelt und ein Auto fährt, merkt die Erhöhung deshalb eher als jemand, der in der Stadt Zürich mit dem Velo unterwegs ist.
Diese Ausgaben bleiben gleich
Beim reduzierten Satz von 2,6 Prozent ändert sich nichts. Dazu gehören Lebensmittel und alkoholfreie Getränke im Detailhandel, Take-away, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher sowie Pflanzen, Saatgut und Tierfutter.
Gar keine Mehrwertsteuer fällt auf einer Reihe grosser Budgetposten an. Von der Steuer ausgenommen sind unter anderem Wohnungsmieten, ärztliche und spitalmedizinische Behandlungen, Versicherungsprämien inklusive Krankenkasse, Bankdienstleistungen und Zinsen, Schulgebühren und viele Bildungsangebote sowie Kinderbetreuung durch anerkannte Einrichtungen. Wer seine Fixkosten durchgeht, sieht schnell: Miete und Krankenkasse, in Zürich oft mehr als die Hälfte des Budgets, sind von der AHV-Mehrwertsteuer nicht betroffen.
Rechenbeispiele für typische Haushalte
Die Durchschnittswerte der Steuerverwaltung sind hilfreich, aber abstrakt. Konkreter wird es, wenn man die Ausgaben zum Normalsatz pro Jahr schätzt und mit dem Faktor 0,0037 multipliziert. Das Ergebnis ist die Mehrbelastung, falls der Handel die Erhöhung vollständig weitergibt.
Vier Haushalte im Vergleich
| Haushalt | Ausgaben zum Normalsatz pro Jahr | Mehrkosten pro Jahr | Mehrkosten pro Monat |
|---|---|---|---|
| Rentnerin allein, wenig Restaurant und Reisen | 12 000 Franken | rund 44 Franken | rund 3.70 Franken |
| Studentin in WG | 15 000 Franken | rund 56 Franken | rund 4.60 Franken |
| Paar ohne Kinder, Doppelverdiener | 40 000 Franken | rund 148 Franken | rund 12.30 Franken |
| Familie mit zwei Kindern, Auto, Ferien | 55 000 Franken | rund 204 Franken | rund 17 Franken |
Die Beispiele zeigen das Grundmuster: Wer mehr konsumiert, zahlt mehr, aber im Verhältnis zum Einkommen trifft die Mehrwertsteuer Haushalte mit tiefem Einkommen stärker, weil sie einen grösseren Teil ihres Geldes ausgeben statt zu sparen. Genau das ist das Hauptargument der Kritikerinnen und Kritiker aus dem linken Lager.
Lohnt es sich, Anschaffungen vorzuziehen
Kurz gesagt: kaum. Wer 2027 statt 2028 ein E-Bike für 4000 Franken kauft, spart rund 15 Franken. Bei einer Küche für 30 000 Franken sind es etwa 110 Franken. Das ist weniger, als ein Rabatt im Ausverkauf oder ein Preisvergleich zwischen zwei Händlern ausmacht. Viel wichtiger ist bei grossen Anschaffungen die Frage, wann geliefert und montiert wird. Massgebend für den Steuersatz ist nämlich der Zeitpunkt der Leistung und nicht das Datum der Bestellung. Wer bereits 2027 eine Küche bestellt, die erst im Februar 2028 eingebaut wird, zahlt grundsätzlich den neuen Satz.
Was Firmen, Vereine und Selbständige vorbereiten müssen
Für Unternehmen ist eine Satzänderung vor allem ein organisatorisches Thema. Wer die letzte Erhöhung per 1. Januar 2024 mitgemacht hat, kennt den Ablauf. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publizierte damals eine eigene MWST-Info zur Steuersatzänderung, und bei einem Ja dürfte es wieder eine geben.
Stichtag, Rechnungen und laufende Verträge
- Massgebend ist der Zeitpunkt beziehungsweise der Zeitraum der Leistung, nicht das Rechnungsdatum.
- Leistungen, die über den Stichtag hinaus dauern, etwa Abos, Mietverträge für Geräte oder Wartungsverträge, müssen anteilig mit altem und neuem Satz abgerechnet werden.
- Anzahlungen für Leistungen, die erst nach dem Stichtag erbracht werden, unterliegen dem neuen Satz.
- Kassensysteme, Webshops und Buchhaltungssoftware brauchen ein Update auf den Stichtag.
- Offerten mit Gültigkeit ins Jahr 2028 sollten den Steuersatz ausdrücklich offenlassen oder beide Varianten zeigen.
Saldosteuersätze und kleine Betriebe
Viele kleine Firmen, Selbständige und Vereine rechnen nicht effektiv ab, sondern mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen. Diese Sätze werden bei einer Erhöhung des Normalsatzes ebenfalls angepasst. Wer im Kanton Zürich ein kleines Café, ein Coiffeurgeschäft oder eine Einzelfirma führt, sollte daher nach einem Ja prüfen, welcher neue Saldosteuersatz für die eigene Branche gilt. Wer weniger als 100 000 Franken Umsatz pro Jahr erzielt, ist in der Regel ohnehin nicht mehrwertsteuerpflichtig und von der Umstellung nicht betroffen.
Wer die 13. AHV-Rente erhält und wie sie berechnet wird
Rund um die 13. Rente kursieren viele Missverständnisse. Dabei ist die Regel einfach: Sie entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente und wird einmal im Jahr im Dezember zusätzlich ausbezahlt.
Wer den Zuschlag bekommt
- Alle Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente, auch wer im Ausland lebt.
- Wer die Rente vorbezieht, erhält den Zuschlag ebenfalls, berechnet auf der gekürzten Rente.
- Wer die Rente aufschiebt, erhält die 13. Rente erst ab dem tatsächlichen Rentenbeginn.
- IV-Renten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sind nicht Teil der 13. AHV-Rente.
Für Ehepaare gilt die Plafonierung: Die beiden Renten zusammen dürfen 150 Prozent der Maximalrente nicht überschreiten. Deshalb liegt der maximale Zuschlag für ein Ehepaar bei 3780 Franken und nicht beim doppelten Betrag einer Einzelperson.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Eine Rentnerin aus Winterthur mit einer monatlichen AHV-Rente von 2100 Franken erhält im Dezember 2026 zweimal Geld: ihre normale Dezemberrente von 2100 Franken und den Zuschlag von ebenfalls 2100 Franken. Aufs Jahr gerechnet steigt ihre AHV damit von 25 200 auf 27 300 Franken, also um gut 8 Prozent. Der Zuschlag ist wie die übrige Rente steuerbares Einkommen. Wer knapp kalkuliert, sollte deshalb bei der Steuererklärung 2026 daran denken, dass das steuerbare Einkommen leicht höher ausfällt.
Was frühere Abstimmungen über AHV und Mehrwertsteuer zeigen
Die Schweiz hat in den letzten Jahren mehrfach über die Finanzierung der Altersvorsorge abgestimmt. Die Resultate zeigen, wie knapp solche Vorlagen ausgehen können.
Altersvorsorge 2020 und AHV 21
Im September 2017 scheiterte die Reform Altersvorsorge 2020 an der Urne, darunter auch eine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer, die das Volksmehr nur hauchdünn verfehlte und am Ständemehr scheiterte. Fünf Jahre später, im September 2022, nahm das Stimmvolk die Reform AHV 21 an: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer erhielt rund 55 Prozent Ja, die Gesetzesänderung mit dem höheren Frauenrentenalter nur rund 50,6 Prozent. Seit Januar 2024 gilt deshalb der heutige Normalsatz von 8,1 Prozent.
Was das für den 29. November bedeutet
Mehrwertsteuer-Vorlagen für die AHV haben in der Vergangenheit sowohl Mehrheiten gefunden als auch knapp verloren. Anders als 2022 ist die Erhöhung diesmal nicht mit einer Leistungskürzung verbunden, sondern finanziert eine bereits beschlossene Leistung. Ob das die Zustimmung erleichtert oder erschwert, wird sich am Abstimmungssonntag zeigen. Wichtig für alle, die abstimmen: Auch die Kantone zählen. Eine Mehrheit der Stimmenden genügt allein nicht.
Häufige Fragen zur AHV-Mehrwertsteuer
Wann steigt die Mehrwertsteuer bei einem Ja
Frühestens Anfang 2028. In den Jahren 2026 und 2027 ändert sich nichts.
Werden Lebensmittel teurer
Nein. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent für Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen und Bücher bleibt unverändert.
Wie viel zahlt ein Haushalt mehr
Gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung rund 15 Franken pro Monat für einen Durchschnittshaushalt, je nach Einkommen zwischen etwa 7 und 28 Franken.
Gibt es die 13. Rente auch bei einem Nein
Ja. Die 13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 ausbezahlt, unabhängig vom Abstimmungsergebnis.
Ist die Erhöhung befristet
Nein, die neuen Sätze wären unbefristet.
Bekommen IV-Rentnerinnen und IV-Rentner die 13. Rente
Nein. Die 13. AHV-Rente gilt nur für Altersrenten. IV-Renten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sind nicht eingeschlossen.
Welche Ausgaben sind von der Erhöhung nicht betroffen
Mieten, Krankenkassenprämien, Arztrechnungen, Bankgebühren und Schulgeld sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Lebensmittel, Medikamente und Bücher bleiben beim reduzierten Satz von 2,6 Prozent.
Lohnt es sich, grosse Einkäufe vor 2028 zu tätigen
Kaum. Bei einem Kauf für 4000 Franken beträgt die Ersparnis rund 15 Franken. Entscheidend ist ohnehin der Zeitpunkt der Lieferung oder Montage, nicht das Bestelldatum.
Ist die 13. AHV-Rente steuerpflichtig
Ja. Der Zuschlag gilt wie die übrige AHV-Rente als steuerbares Einkommen und gehört in die Steuererklärung 2026.
Hintergrund: Mehrwertsteuer und AHV
Die Geschichte der AHV-Finanzierung
Die AHV wurde 1948 eingeführt und wird heute aus drei Quellen finanziert: aus Lohnbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, aus einem Bundesbeitrag und aus Mehrwertsteuereinnahmen. Die Lohnbeiträge machen den grössten Teil aus. Wegen der Alterung der Bevölkerung, der wachsenden Zahl Pensionierter aus den geburtenstarken Jahrgängen und der höheren Lebenserwartung steigen die Ausgaben seit Jahren schneller als die Einnahmen.
Die Rolle der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer finanziert die AHV schon heute mit: Bei der AHV-Reform 21 wurde der Normalsatz 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Die nun vorgeschlagene Erhöhung wäre die zweite innert weniger Jahre. Seit 1999 fliesst zudem ein Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV. Die Abstimmung vom 29. November ist deshalb auch ein Test dafür, wie viel zusätzliche Konsumsteuer die Stimmbevölkerung für die Altersvorsorge zu tragen bereit ist.
Mehr zur Abstimmung vom 29. November und zu den Neuerungen in der Schweiz finden Sie auf nume.ch. Lesen Sie auch: Abstimmung vom 29. November 2026: die vier Vorlagen, Feuerwerksinitiative: worum es geht, Neuerungen 2027 in der Schweiz und Black Friday 2026 in der Schweiz.
Verwendete Materialien: Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenössisches Departement des Innern, Bundesrat, Eidgenössische Steuerverwaltung, ch.ch, SRF, Bluewin, imticker.ch, 20 Minuten, Schweizerischer Gewerkschaftsbund








